Corona
Landesregierung plant Lockdown für Ungeimpfte
In Baden-Württemberg könnten bald wieder Kontaktbeschränkungen gelten. Die Auslastung der Intensivstationen soll den Ausschlag geben, nicht mehr Inzidenzwerte.
Ende der Woche könnten in Baden-Württemberg wieder Kontaktbeschränkungen gelten – aber nur für ungeimpfte Erwachsene, nicht für Geimpfte und Genesene. Eingriffe seien nötig, sobald landesweit 200 bis 250 Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt seien, sagte Uwe Lahl, der Amtschef des Sozialministeriums. Diese Belegzahlen sind nach Prognosen des Landesgesundheitsamtes möglicherweise Anfang September erreicht. Falls mehr als 300 Intensivbetten mit Covid-Patienten belegt sind, werde an weitere Beschränkungen gedacht. Dann könnte „2G für Ungeimpfte“ gelten, sagte Lahl, also Zutritt in Restaurants, Kinos oder zu Konzerten nur noch für Geimpfte oder Genesene. Was genau kommt, steht aber noch nicht fest. Die grün-schwarze Regierung müsse sich darüber noch abstimmen.
Zuletzt sind die Inzidenzwerte und die Zahlen der Covid-Intensivpatienten im Südwesten weiter gestiegen. Dies gebe Anlass zur Sorge, sagte Lahl. Weil es keinen Impfzwang gebe, seien andere Schutzmaßnahmen notwendig, um eine Überlastung der Intensivstationen zu verhindern. Das Ministerium setzt darauf, dass die Impfbereitschaft noch stärker anzieht als zuletzt. „Ich gehe davon aus, dass sich im September noch viele Menschen impfen lassen“, sagte Lahl. „Dann könnte die Quote der Geimpften innerhalb der impfbaren Bevölkerung, also ohne Kinder unter 12 Jahren, von jetzt etwa 68 auf dann etwa 78 Prozent steigen.“
Während die Verschärfungen für Ungeimpfte erst vorbereitet werden, wurden die Regeln in Schulen und Kitas schon gelockert: Die Quarantäne für Mitschüler kann bei einem positiven Fall in der Klasse entfallen, wenn diese über fünf Schultage hinweg negativ getestet werden. Genesene und Geimpfte müssen nicht getestet werden. In Grundschule und Kita kann die Quarantäne entfallen, wenn die Betreuungsgruppe einmalig negativ getestet wird. Die Maskenpflicht bleibt bestehen. Die Testpflicht gilt für Nicht-Immunisierte weiter.