Kinderpornografie

Kampf mit Bildabgleich

Apple hat mit seinem radikalen Vorstoß in den USA für Aufsehen gesorgt, künftig durch einen Bildabgleich auf seinen Geräten und der Cloud im Kampf gegen Kinderpornografie voranzugehen.

23.08.2021

Von DOMINIK GUGGEMOS

Eine Frau betrachtet die Internetseite des Online-Speicherdienstes iCloud von Apple. Foto: Armin Weigel/dpa

Eine Frau betrachtet die Internetseite des Online-Speicherdienstes iCloud von Apple. Foto: Armin Weigel/dpa

Berlin. Die einen loben den Ansatz als scharfes und doch datenschutzkonformes Schwert, um der Unmengen an abstoßendem Material voller sexueller Gewalt an den Jüngsten besser Herr zu werden. Die anderen befürchten, dass der IT-Gigant aus dem kalifornischen Cupertino die Türe für eine Komplettüberwachung in autoritären Staaten einen weiteren Spalt öffnet.

Wie soll das Verfahren technisch eigentlich ablaufen? Apple will Fotos auf der hauseigenen iCloud mit sogenannten „Hashes“ abgleichen. Das sind eine Art digitale Fingerabdrücke, die bei Bildern hinterlegt wurden, die in einer Datenbank mit Kinderpornografie zu finden sind. Der Abgleich soll durch ein kompliziertes Verfahren durchgeführt werden, ohne dass Apple auf das Original Zugriff bekommt. Dieser erfolgt erst, wenn das System mehrere verdächtige Fotos entdeckt.

Kritiker bemängeln, dass ein solches Verfahren autoritären Regimen ermöglichen könnte, Oppositionelle zu verfolgen. So sei es möglich, von staatlicher Seite Bilder mit politischen Motiven in die Datenbank einzuschleusen. „Werden dann irgendwann per Algorithmus Bilder oder Videos von Regimegegnern überprüft oder Nutzerdaten?“, fragt Frank Überall, Vorsitzender des deutschen Journalistenverbandes DJV. Auf diesen Vorwurf hat Apple inzwischen schon reagiert: In die Datenbank sollen nur Inhalte kommen, die von mindestens zwei Kinderschutzorganisationen aus verschiedenen Ländern eingebracht wurden.

Würde das Verfahren den strengen Datenschutzrichtlinien in Deutschland gerecht werden, falls Apple das Verfahren auch hierzulande einführen will? Dafür zuständig ist das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht, weil Apple seinen deutschen Hauptsitz in München hat. Eine Sprecherin sagte, dass man mit Apple in Kontakt stehe, aber noch keine rechtliche Einordnung abgeben könne. Entscheidend seien zwei Faktoren: zum einen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und zum anderen die ePrivacy-Richtlinie. „Nach Letzterer ist ein Zugriff auf Informationen, die sich auf einem Endgerät eines Nutzenden befinden, nur auf der Basis einer Einwilligung des Nutzenden zulässig.“

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Erstellt:
23.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 54sec
zuletzt aktualisiert: 23.08.2021, 06:00 Uhr

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