Corona-Lockdown

Inzidenz unter 35: Warum der Tübinger Handel trotzdem nicht öffnen darf

Obwohl der Kreis Tübingen seit mehreren Tagen unter der Inzidenz von 35 liegt, schließt die Landesregierung regionale Ausnahmen bei der Öffnung des Handels aus.

12.02.2021

Von Moritz Hagemann

Weiter kein Einlass: Der Handel in Tübingen muss geschlossen bleiben. Bild: Ulrich Metz

Weiter kein Einlass: Der Handel in Tübingen muss geschlossen bleiben. Bild: Ulrich Metz

Sollten im Kreis Tübingen heute Abend nicht weitaus mehr Neuinfektionen als in den vergangenen Tagen vermeldet werden, wird die 7-Tages-Inzidenz pro 100.000 Einwohner eine Woche lang unter 35 liegen. Also unter jenem Wert, der nach dem Bund-Länder-Gipfel vom Mittwoch als neuer Indikator für Öffnungen des Handels gilt. Am gestrigen Donnerstag lag die Inzidenz im Kreis Tübingen nach den ausschlaggebenden Angaben des Landesgesundheitsamtes noch bei 25,4.

Wie eine Sprecherin des Stuttgarter Staatsministeriums dem TAGBLATT am Freitag sagte, sei die Inzidenz von 35 allerdings landesweit definiert: „Es gibt keine regionale Ausnahmen.“ Im Beschluss der Ministerpräsidenten-Konferenz sei festgehalten, dass die Inzidenz stabil unter 35 sein soll, damit nächste Öffnungsschritte erfolgen können. Stabil heiße zumindest mehrere Tage unter 35. Gestern lag der Inzidenzwert in Baden-Württemberg allerdings bei 53,2. Von stabil unter 35 ist das noch weit entfernt. Besonders der Hohenlohekreis (Inzidenz: 126,0), der Landkreis Waldshut (92,4) und der Kreis Calw (91,7) liegen mit den höchsten Inzidenzwerten weit über dem Schnitt.

Hintergrund der Absenkung des Schwellenwerts von 50 auf 35 ist das Auftreten der als ansteckender geltenden Corona-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika, die auch in den Kreisen Tübingen und Reutlingen bereits nachgewiesen worden sind. „Es wird deshalb ein Kraftakt, diese Ausbreitung zu verlangsamen und die gute Entwicklung, die wir in Baden-Württemberg haben, dauerhaft zu sichern“, so die Sprecherin. Dafür müsse der Abwärtstrend bei den Infektionen fortgesetzt werden. „Niemandem ist geholfen, wenn wir zu früh öffnen und dann schnurstracks in die dritte Welle laufen – das wäre vor allem für den Einzelhandel fatal.“

Aus diesem Grund seien die bisherigen Maßnahmen mit Ausnahmen (Grundschulen und Kitas sowie Friseure) bis 7. März verlängert worden. Am 3. März sprechen die Ministerpräsidenten wieder mit der Kanzlerin. „Wir gehen davon aus, dass dann über weitere Schritte zur Öffnung geredet wird und planen derzeit nicht mit früheren Öffnungen“, teilte die Sprecherin mit. In Schleswig-Holstein etwa hatte Ministerpräsident Daniel Günther Blumenläden und Gartencentern eine Öffnung zum 1. März in Aussicht gestellt. In Baden-Württemberg, so die Stuttgarter Sprecherin, fahre man auf Sicht: „Ob weitere vorsichtige Schritte nach dem 7. März möglich sind, wird die weitere Entwicklung zeigen.“

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Erstellt:
12.02.2021, 13:07 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 08sec
zuletzt aktualisiert: 12.02.2021, 13:07 Uhr

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