Rechtsextremismus

Grüne wollen NSU-Akten retten

Unterlagen aus den Untersuchungsausschüssen im Südwesten könnten bald vernichtet werden. Nun gibt es den Vorstoß, sie im Landesarchiv zu sammeln.

14.08.2021

Aktenordner zum baden-württembergischen NSU, die mit dem Hinweis „Geheim“ versehen sind. Foto: Marijan Murat

Aktenordner zum baden-württembergischen NSU, die mit dem Hinweis „Geheim“ versehen sind. Foto: Marijan Murat

Verliert das Land im Kampf gegen Rechtsextremismus einen zentralen Datenschatz? Mit dem Ende der bundesweiten NSU-Aufarbeitung rückt auch in Baden-Württemberg der Tag näher, an dem hunderte geliehener Akten aus Untersuchungsausschüssen an Behörden zurückgegeben werden müssen. Dort droht ihnen mittelfristig der Schredder. Die grüne Landtagsfraktion sieht eine Gelegenheit, die Karlsruher Dokumentationsstelle Rechtsextremismus aufzuwerten. „Zum NSU und seinem Umfeld haben wir zwar viele Erkenntnisse gewonnen“, erklärte der Fraktionssprecher für Wissenschaft und Hochschule, Alexander Salomon, unserer Zeitung. „Es sind aber noch immer Fragen offen.“

Salomon möchte, dass die Daten verfügbar bleiben, das sieht er aktuell nicht gewährleistet. Behörden seien verpflichtet, regelmäßig Unterlagen zu vernichten. Er schlägt vor, die Dokumente im Generallandesarchiv Karlsruhe zusammenzuführen. Dem Landesarchiv müssen Behörden, Gerichte und sonstige Stellen des Landes nicht mehr benötigte Unterlagen zwar ohnehin anbieten. Bei geheimhaltungsbedürftigem Material geht das aber nur „im Benehmen“ mit den abgebenden Stellen.

Zugang für Forschung

Salomon sieht in Karlsruhe eine besondere Chance: „Die neue Dokumentationsstelle Rechtsextremismus und auch die geplante universitäre Forschungsstelle bilden den idealen Rahmen, die Unterlagen auszuwerten und für Forscherinnen und Forscher zugänglich zu machen.“

Die neonazistische Terrorvereinigung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) hatte in den 2000er Jahren in Deutschland neun Migranten und eine Polizistin ermordet und zahlreiche weitere Anschlagsversuche unternommen. Beim Bundesverfassungsschutz zog der Umgang mit dem Thema eine tiefe Krise nach sich. Im Bundestag und in acht Landesparlamenten gab es Untersuchungsausschüsse. In Baden-Württemberg gab es 2014 eine Enquetekommission und bis 2018 zwei Untersuchungsausschüsse. Salomon war Mitglied in allen drei Gremien.

Aus dem Abschlussbericht des ersten Untersuchungsausschusses geht hervor, dass vor Bekanntwerden des NSU bei Polizei und Landesverfassungsschutz auch Akten vernichtet worden waren, die einen Bezug zum NSU hatten oder gehabt haben könnten.

Der zweite Untersuchungsausschuss schrieb in seinen Abschlussbericht: „Die Landesregierung möge daher sicherstellen, dass alle Akten erhalten bleiben, die den parlamentarischen Untersuchungsausschüssen NSU vorgelegt wurden. Dies soll gelten, so lange die Vorhaltung erforderlich ist, mindestens jedoch bis zum Ende der anhängigen parlamentarischen (insbesondere Untersuchungsausschüsse) und justiziellen Verfahren.“ Dabei ging es nicht nur um Verfahren in Baden-Württemberg. Doch auch bundesweit ist die Aufarbeitung möglicherweise demnächst zu Ende.

Der Landtag in Mecklenburg-Vorpommern wolle noch entscheiden, ob er einen neuen Untersuchungsausschuss einsetze, erläutern die Grünen. Ansonsten würden bis Ende des Jahres letzte Gerichtsentscheidungen erwartet. „Die Zeit drängt“, warnt Salomon. „Wenn wir nicht bald eine Archivierung der Unterlagen aus den NSU-Ausschüssen auf den Weg bringen, droht ihnen die Vernichtung.“

Salomon sieht insbesondere Innenministerium und Justizministerium in der Pflicht, das Material aus den drei Gremien in die Dokumentationsstelle im Generallandesarchiv zu überführen. Das Land will sie noch um eine universitäre Forschungsstelle ergänzen.

Salomon kann sich vorstellen, auch die Ausschuss-Unterlagen anderer Bundesländer beim Karlsruher Landesarchiv zu bündeln. „Für Forschende wäre es dann einfacher, länderübergreifende Querverbindungen zu ziehen“, sagt er. Daraus könne der erste Schritt auf dem Weg zu einem Archiv über rechten Terror werden, wie es die Bundes-Grünen in ihrem Wahlprogramm fordern.

Im Innenministerium von Thomas Strobl war am Freitag urlaubsbedingt keine Stellungnahme erhältlich.

Das Justizministerium von Marion Gentges (beide CDU) erklärte, aktuell bestehe kein Handlungsbedarf. Nach Abschluss der parlamentarischen und strafrechtlichen Aufarbeitung werde zusammen mit anderen Ministerien und gegebenenfalls dem Landtag das Vorgehen abgestimmt. „Hierbei wird auch zu prüfen sein, ob die aktenführenden Stellen gebeten werden sollen, den Archivbehörden die in Rede stehenden Akten explizit zur Übernahme anzubieten.“

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Erstellt:
14.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 45sec
zuletzt aktualisiert: 14.08.2021, 06:00 Uhr

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