Justiz
Gerichtsurteil bringt aktuelle Corona-Regeln im Land zu Fall
Das Einfrieren der Alarmstufe II ist rechtswidrig. Nun muss Baden-Württemberg nachbessern – und die Maßnahmen lockern.
22.01.2022
Das Einfrieren der Alarmstufe II ist rechtswidrig. Nun muss Baden-Württemberg nachbessern – und die Maßnahmen lockern.