Sparverträge
Kommentar: Druck auf Unbelehrbare
Wie verbohrt und dreist kann man eigentlich sein? Diese Frage stellt sich, wenn man betrachtet, wie Sparkassen und Banken sich seit Jahren im Fall hochverzinster Prämiensparverträge aus der Verantwortung stehlen wollen und nicht zu den Verträgen stehen, die sie geschlossen haben.
Karlsruhe. Einmal mehr hat sich gestern die Sparkasse Leipzig – quasi stellvertretend für die Branche – eine juristische Ohrfeige abgeholt. Sie hat die höchstrichterliche Bestätigung, dass sie die Zinsen falsch berechnet hat.
Der BGH macht auch klare Vorgaben. Das Urteil ist zwar – juristisch gesehen – nur auf gleichartige Fälle anzuwenden, doch es hat Signalwirkung. Die Finanzaufsicht und die Schlichtungsstellen der Sparkassenverbände müssen sich daran halten. Letztere könnten sich ein Beispiel an Baden-Württemberg nehmen. Dort ermöglicht der Schlichter des Verbands, dass Kundinnen und Kunden zu ihrem Recht kommen.
Bei allem Verständnis dafür, dass die Institute in der Nullzins-Ära die alten, hoch verzinsten und fast fahrlässig gestalteten Sparverträge aus den 1990er und 2000er Jahren loswerden wollen, bleibt doch eines festzuhalten: Die unwürdige und mitunter rüde Art, wie die Institute mit ihrer Kundschaft umgehen, muss ein Ende haben. Ansonsten muss die Finanzaufsicht Bafin Druck auf die unbelehrbaren Vorstände machen.