Justiz

Kein Schadensersatz fürs „Rutschhaus“

Seit Jahren prozessiert Maria Kraft gegen die Stadt. Eine weitere Klage wurde abgewiesen.

28.09.2018

Von mosi

Das Haus der Krafts ist auf unserem Bild unten rechts zu sehen: Es handelt sich um das unterste Element des oberen Terrassenensembles. Seit 20 Jahren ist es nicht mehr bewohnbar. Archivbild: Franke

Das Haus der Krafts ist auf unserem Bild unten rechts zu sehen: Es handelt sich um das unterste Element des oberen Terrassenensembles. Seit 20 Jahren ist es nicht mehr bewohnbar. Archivbild: Franke

Der Fall kommt einfach nicht zur Ruhe: Maria Kraft und ihr Ehemann, Besitzer der als „Rutschhaus“ bekannt gewordenen Immobilie im Öschinger Lembergweg, sind erneut mit einer Klage gescheitert. Laut Urteil haben sie kein Recht auf Schadensersatz von der Stadt. Das hat das Landgericht Tübingen vergangene Woche entschieden.

Der Rechtsstreit zwischen Krafts und der Stadt Mössingen zieht sich mittlerweile seit 21 Jahren. Der Hintergrund: Im Jahr 1997 brach ihr Haus, der unterste Teil eines Ensembles in Terrassenbauweise, auseinander und war fortan unbewohnbar. Schuld sei ein Rutschhang, auf dem das Haus im Auchtertgebiet stehe und wo niemals hätte gebaut werden dürfen, sagen die Besitzer. Die Stadtverwaltung argumentiert, ein Baufehler sei Ursache, das Haus sei einfach falsch gegründet worden. In zahllosen Prozessen stritten sich die Parteien vor unterschiedlichsten Gerichten. Am Ende verloren Krafts nahezu immer (siehe Infobox). Mit dem Hangrutsch von 2013, der die benachbarte Landhaussiedlung lange Zeit unbewohnbar machte, bekam der Fall wieder neue Fahrt.

Ende vergangenen Jahres trafen sich die Parteien erstmals wieder vor Gericht im Rahmen eines Feststellungsprozesses. Es sollte die Frage geklärt werden, ob die Krafts nach den Ereignissen der letzten Jahre Anspruch auf Schadensersatz stellen können. Vergangene Woche wurde das Urteil verkündet: Anspruch auf Schadensersatz hat das Gericht nicht anerkannt. Über die erneute Niederlage vor Gericht zeigt sich Maria Kraft enttäuscht. Hoffnung auf ein Urteil zu ihren Gunsten habe sie sich durchaus gemacht. Sie ärgere sich darüber, dass Forschungen zur Geologie am Albtrauf nicht maßgeblich berücksichtigt worden seien. Kraft möchte in Berufung gehen. „Wir lassen nicht nach.“

Ein Fall und kein Ende

Der Rechtsstreit um das Öschinger „Rutschhaus“ ist beispiellos: Die Besitzer, das Ehepaar Kraft, arbeiteten sich in etlichen Straf- und Verwaltungsprozessen durch alle Instanzen – und verloren in den allermeisten Fällen. Insbesondere Maria Kraft investierte viel Zeit, eignete sich Wissen über die geologischen Beschaffenheiten des Albtraufs an und gab immer wieder Gutachten in Auftrag. Bereits Anfang der Nullerjahre war – jedenfalls juristisch – geklärt, dass die Ursache für den Schaden ein Baufehler war. Als 2006 dann ein parallel laufendes verwaltungsrechtliches Verfahren eingestellt wurde, kam die Sache vorerst zur Ruhe. Bis sich im Jahr 2013 tatsächlich ein Bergrutsch im Nachbargebiet ereignete. Maria Kraft wertete die Katastrophe als Beweis dafür, dass sie Recht hatte – und als Anlass weiterzukämpfen.

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Erstellt:
28.09.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 13sec
zuletzt aktualisiert: 28.09.2018, 01:00 Uhr

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