Netz-Kriminalität

Das BKA klärt die Fälle ab

Im Kampf gegen Hasskriminalität im Netz hat das Bundeskriminalamt (BKA) die Aufgabe, die von Facebook & Co. gemeldeten Beiträge zu überprüfen.

29.12.2020

Von DOMINIK GUGGEMOS

Achim Brauneisen. Foto: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Achim Brauneisen. Foto: Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart

Berlin. Wenn das BKA davon ausgeht, dass es sich um eine Straftat handelt, sammelt es die Bestandsdaten des Absenders bei den Telekommunikationsunternehmen ein und leitet den Fall an das zuständige Landeskriminalamt (LKA) weiter.

Ab diesem Schritt sind dann die Länder zuständig – für die prognostizierten 250?000 zusätzlichen Strafverfahren. Das LKA erhält die Klarnamen und Adressen der Absender. Daraus wird ersichtlich, welche Staatsanwaltschaft zuständig ist. Wie bereitet sich Baden-Württemberg auf die Schwemme an Strafverfahren vor? „Wir gehen von mindestens 8500 zusätzlichen Verfahren aus“, sagt Achim Brauneisen von der Generalstaatsanwaltschaft Stuttgart. Er beschäftigt sich schon seit Jahren intensiv mit Hasskriminalität und gilt als einer der führenden juristischen Experten auf dem Gebiet.

Für diese Aufgabe erhofft sich Brauneisen 30 zusätzliche Personalstellen für die Staatsanwaltschaften im Land. Eine ganze Menge, das ist ihm klar. 30 Personalstellen entsprechen in etwa dem Umfang der Staatsanwaltschaft Hechingen. Wie reagiert das Justizministerium auf die Forderung? Es habe „Verständnis signalisiert“, sagt Brauneisen, allerdings gebe es noch keine Haushaltsaufstellung dafür.

Sobald das Gesetz in Kraft trete, herrsche eine grundlegend veränderte Situation, betont der Generalstaatsanwalt. Im Jahr 2019 hat die Stuttgarter Behörde noch 470 Strafverfahren bearbeitet. Die Meldepflicht sei unbedingt notwendig, wenn man wolle, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei, sagt Brauneisen, aber: „Das gibt es nicht zum Nulltarif.“

Fest steht: In Baden-Württemberg wird es keine Bündelung der Strafverfahren auf einzelne, darauf spezialisierte Staatsanwaltschaften geben. Dafür ist das Land schlichtweg zu groß, in einem Flächenstaat mache das keinen Sinn, sagt der Generalstaatsanwalt.

Es werde viele kleinere Verfahren geben, vermutet Brauneisen, was zur Konsequenz hätte, dass die Staatsanwälte dann an einem Tag in Ellwangen und am anderen in Ravensburg vor Gericht verhandeln müssten. Allerdings werden sich in den einzelnen Staatsanwaltschaften, von denen es 17 über das Land verteilt gibt, Anklagevertreter auf Hasskriminalität spezialisieren und die Verfahren bearbeiten.

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Erstellt:
29.12.2020, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 29.12.2020, 06:00 Uhr

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