Pandemie

Corona behält Deutschland auch in der Osterzeit im Griff

Bundeskanzlerin und Länderchefs entscheiden über weitere Maßnahmen und Grundrechtseinschränkungen. Was sie für die nächsten vier Wochen planen.

22.03.2021

Von ANDRé BOCHOW, STEFAN KEGEL

Fluggäste auf dem Weg nach Mallorca: Bislang ist für die Heimkehr keine Quarantäne vorgesehen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Fluggäste auf dem Weg nach Mallorca: Bislang ist für die Heimkehr keine Quarantäne vorgesehen. Foto: Moritz Frankenberg/dpa

Berlin. Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Deutschland werden an diesem Montag die Regierungschefs der Bundesländer mit der Kanzlerin härtere Maßnahmen vereinbaren, um die dritte Welle der Pandemie zu brechen. Die wichtigsten Punkte aus dem Beschlussentwurf, der dieser Zeitung vorliegt.

Wird der Lockdown verlängert? Ja. Die Ministerpräsidenten und das Kanzleramt halten die Infektionszahlen für entschieden zu hoch. Im Beschlussentwurf de Kanzleramts ist vom 18. April als Verlängerungsdatum die Rede. Für eine längere Frist als vier Wochen dürfen die Einschränkungen dem Infektionsschutzgesetz zufolge nicht beschlossen werden. Sechs Tage vor dem Ablauf der Frist soll ein erneuter Gipfel der Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin die weiteren Schritte beraten.

Sind damit alle Öffnungsschritte wieder vom Tisch? Grundsätzlich gilt weiter der Beschluss, dass bei Inzidenzen über 100 – also 100 Infektionen pro 100?000 Einwohner binnen sieben Tagen – die Notbremse gezogen werden soll. Diese müsse „konsequent umgesetzt werden“, heißt es in dem Beschlussentwurf des Kanzleramtes. Weitere Öffnungsschritte seien nur möglich, wenn die Inzidenz unter 100 stabil sei oder sinke. Klipp und klar stellt der Entwurf fest: „Zusätzliche Öffnungen bei exponentiellem Wachstum der Neuinfektionszahlen scheiden also auch unterhalb dieser Inzidenzschwelle aus.“

Im Gegenteil, es werden weitere Verschärfungen geplant, etwa eine nächtliche Ausgangssperre. Aber auch Kitas und Schulen müssen mit erneuten Einschränkungen rechnen. Sofern nicht zweimal wöchentlich eine Testmöglichkeit auf Corona für alle Kinder, Erzieher und Lehrer sichergestellt werden kann, sollen sie schließen müssen. Ab einer Inzidenz von 200 sollen diese Einrichtungen generell geschlossen werden.

Ist der Osterurlaub nun vom Tisch? Von Reisen wird grundsätzlich abgeraten, der grenzüberschreitende Verkehr soll auf das „absolut erforderliche Mindestmaß“ reduziert werden. Rückkehrer aus Risikogebieten müssen mit Quarantäne und Corona-Tests rechnen. Geprüft werden soll, ob dies auch für gegenwärtig als risikoarm eingestufte Urlaubsziele gelten soll, an denen sich Touristen aus verschiedenen Ländern gegenseitig anstecken können.

Was ist mit Urlaub in Deutschland? Der Bund und die SPD-regierten Länder ringen offensichtlich darum, wenigstens einige Öffnungsschritte möglich zu machen, diskutiert wird etwa ein Urlaub im eigenen Bundesland. Dabei soll es nach einem SPD-Vorschlag um einen sogenannten „kontaktarmen Urlaub“ gehen. Wenn Urlauber eigene sanitäre Anlagen benutzen und sich mit Essen selbst versorgen, könnte nach diesen Vorstellungen eine Übernachtung in Ferienwohnungen oder Wohnwagen unter Umständen erlaubt sein.

Was kommt auf die Unternehmen zu? Eine ganze Menge. Sie sollen weiterhin das Arbeiten von zu Hause ermöglichen, um „die epidemiologisch relevanten Kontakte am Arbeitsplatz und auf dem Weg zu Arbeit“ zu reduzieren. Wo das nicht möglich sei, sollen den Mitarbeitern pro Woche mindestens einer, bei Verfügbarkeit zwei Corona-Schnelltests angeboten werden. Dies soll zunächst auf freiwilliger Basis geschehen. Anfang April will die Bundesregierung anhand erster Berichte der Wirtschaftsverbände evaluieren, ob hier härtere Maßnahmen notwendig sind. Der SPD-Vorstoß, Büros möglichst ganz zu schließen oder, wenn das nicht möglich ist, mindestens zwei Tests pro Woche zu ermöglichen, ist damit vom Tisch. Auch eine SPD-Forderung nach einer durchgängigen Maskenpflicht am Arbeitsplatz findet sich in dem Entwurf des Kanzleramtes nicht mehr.

Was ist mit der Corona-Warn-App? Die umstrittene App soll ausgebaut werden, um sich etwa bei Events elektronisch registrieren zu können und so auf anonyme Weise eine Verfolgung von Kontakten zu ermöglichen.

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Erstellt:
22.03.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 40sec
zuletzt aktualisiert: 22.03.2021, 06:00 Uhr

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