Schule

Ordnung für die Schulhöfe

Kein Alkohol, und ab 20 Uhr herrscht Benutzungsverbot: Für die Schulhöfe in Talheim, Belsen und Öschingen gelten neue Regeln.

07.11.2018

Von mosi

Eine Benutzungsordnung für die Schulhöfe hat der Gemeinderat bereits 2011 beschlossen, als es um das Präventionskonzept ging. Nun wird das Regelwerk auch auf die Pausenhöfe in Öschingen, Talheim und Belsen ausgedehnt. „Wir erhoffen uns ein einheitliches System“, erklärte Kurt Räuchle, Fachbereichsleiter Bürgerservice, Ordnung und Verkehr, in der Sitzung des Gemeinderats am Montag.

Rechtlich darf die Stadt auf den Schulhöfen kein Hausrecht ausüben. Die Benutzungsordnung dient als Instrument für Schulen, Stadt und Polizei zum „Einschreiten bei Fehlentwicklungen“. Künftig gilt: Von 20 Uhr bis 6 Uhr dürfen die Plätze nicht benutzt werden. Verboten sind Alkohol und Zigaretten. Außerdem ist es nicht erlaubt, auf den Schulhöfen mit Autos oder motorisierten Zweirädern zu fahren oder sich dort „im betrunkenen oder Anstoß erregenden Zustand aufzuhalten“.

Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße geahndet werden. Ausnahmen können Schulleitung und Gemeinde erteilen. Größere Hinweistafeln sollen bald über die neuen Regeln aufklären. Die Ausweitung der Ordnung auf das gesamte Gelände des Schulzentrums möchte die Stadtverwaltung noch prüfen.

„Mir macht der Spagat enorme Probleme“, meinte Peter Looser (SPD): „Ich finde es schlimm, dass wir dazu genötigt sind, ich finde es aber genauso schlimm, dass wir die Jugend vom Platz vertreiben wollen.“ Die Benutzungsordnung solle nicht nur schwarz-weiß gesehen werden, meinte Oberbürgermeister Michael Bulander.

Wenn die Flaschen fliegen

Wenn es im Sommer draußen noch schön sei, werde man Jugendliche nicht wegschicken. Bulander sieht die Regelung eher als Eingriffsmöglichkeit – etwa für denn Fall, dass die Flaschen fliegen. „Wir müssen Regelungen aufstellen, um reagieren zu können.“

„Irgendwo müssen Jugendliche auch Plätze haben“, meinte Andreas Gammel (CDU). „Wenn sie nicht dürfen, weichen sie aus.“ Für problematisch halte er es, eine Ordnung aufzustellen und nicht streng damit umzugehen. Carolyn Straßner (UB) bemängelte Unklarheiten im Text. Ausnahmen von der Benutzungsordnung würden nicht konkret genannt. Mehrheitlich stimmte der Rat für die Ordnung.

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Erstellt:
07.11.2018, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 07.11.2018, 01:00 Uhr

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