Kommentar zur Monsanto-Übernahme

Hintergrund: Bayers Kampf gegen Klagen

Ihre Schicksale sind im öffentlichen Diskurs untrennbar miteinander verknüpft: das Pflanzenschutzmittel Glyphosat und der US-Pharmariese Monsanto.

24.08.2021

Von Dominik Guggemos

Die Monsanto-Übernahme hat Bayer viele Klagen beschert. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Die Monsanto-Übernahme hat Bayer viele Klagen beschert. Foto: Hendrik Schmidt/dpa

Seit Monsanto 2018 von Bayer übernommen wurde, hat das Leverkusener Chemieunternehmen mit Gerichtsprozessen in den USA zu kämpfen, mit tausenden Klägern, die von Bayer Milliarden wollen. Erst kürzlich hat der Konzern zusätzliche 4,5 Milliarden Dollar zurückgestellt.

Der Vorwurf der Kläger: Glyphosat sei krebserregend. Die zur WHO gehörende Internationale Agentur für Krebsforschung bezeichnet es als „wahrscheinlich krebserregend“. Bayer sagt hingegen, dass das Mittel bei sachgerechter Anwendung sicher sei – und verweist dabei zum Beispiel auf die entsprechende Einschätzungen der US-Umweltbehörde EPA und der Aufsichtsbehörden in der EU und Deutschland.

Jetzt will Bayer die Auseinandersetzung höchstrichterlich vor dem Obersten Gerichtshof in den USA entscheiden lassen. Grundlage dafür soll die Klage des an Krebs erkrankten Edwin Hardeman sein. Ein Bundesberufungsgericht in San Francisco hat im Mai eine Verurteilung des Konzerns zu Schadenersatz in Millionenhöhe bestätigt. Hardeman hatte jahrelang Roundup verwendet. Unter diesem Markennamen brachte Monsanto 1974 Glyphosat auf den Markt, und bald wurde es weltweit verwendet. Im Jahr 2000 lief das Patent ab, das heißt, mittlerweile gibt es weitaus mehr Pestizide, in denen Glyphosat steckt.

Das Berufungsgericht warf Monsanto unter anderem vor, nicht ausreichend vor den Risiken des Einsatzes von Roundup gewarnt zu haben. Bayer stützt sich in seiner Klage vor dem Obersten Gerichtshof auf zwei Argumente: Erstens sei „die angeblich erforderliche Krebswarnung, die Kern der ursprünglichen Klage ist, durch vorrangiges Bundesrecht ausgeschlossen“.

Zweitens wirft Bayer den Richtern im Hardman-Fall vor, bei der Zulassung von Experten als Zeugen der Klägerseite nicht den bundesrechtlichen Standards entsprochen zu haben. Heißt konkret: Aussagen zu der Sicherheit von Roundup hätten zu „unfundierten Aussagen“ geführt.

Falls das Oberste Gericht sich mit dem Fall befasst, könnte es damit tausende weitere Fälle auf Bundesebene maßgeblich beeinflussen. Bayer rechnet damit, dass der Supreme Court in den kommenden sechs Monaten über die Annahme des Antrags entscheidet. Dominik Guggemos

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Erstellt:
24.08.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 58sec
zuletzt aktualisiert: 24.08.2021, 06:00 Uhr

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