Infektionsschutz
Steinlachtal: Alkoholverbot auf vielen Plätzen
Von Dienstag an ist Alkoholkonsum an vielen Orten verboten. Betroffen sind auch einige Plätze im Steinlachtal.
Das Gesundheitsamt erlässt zum Dienstag, 4. Mai, eine Allgemeinverfügung, die den Konsum von Alkohol auf Begegnungsflächen im Landkreis untersagt. Ziel ist die Eindämmung des Corona-Virus. Der Landkreis sieht ein erhöhtes regionales Infektionsrisiko. Die Allgemeinverfügung gilt zunächst bis zum 16. Mai. Sie tritt vorher außer Kraft, wenn die 7-Tage-Inzidenz von 100 im Landkreis an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wird.
Das Alkoholverbot gilt im Steinlachgebiet für folgende Plätze und Flächen:
Mössingen: Grillstelle Olgahöhe inklusive Wanderparkplatz Olgahöhe; Wanderparkplatz Alter Morgen; Areal Karl-Jaggy-Straße / Bahnhofstraße inklusive Jakobstraße 14, Bahnhofstraße 20-22, Löwensteinplatz 1, Richard-Burkhardt-Straße 11.
Gomaringen: Park am Schillerberg / Karlshöhe, Schillerstraße; Aussichtspunkt Horn; Grillplatz Buchbach.
Dußlingen: Schulgelände der Anne-Frank-Schule, Rathausplatz, Büchereigelände und Parkflächenbereiche inklusive Buswartehäuschen am Hindenburgplatz; Bürgerpark; Sportgelände Jahnstraße inklusive Fußballplatz, Tennisplätzen und Parkplätzen; Lehle-Spielplatz; Spielplatz Filsenbergstraße; Spielplatz Geigesried; Grillstelle Kirchholzhäusle; Grillstelle Ohnhalde.
Bodelshausen: Sportgelände Gerstlaich mit Kressbachhalle, Sportplätzen, Fest- und Verkehrsübungsplatz, Vereinsheime mit den dazugehörigen Parkplätzen, Reitplatz sowie KBF-Wohn- und Schulanlagen; Freizeitgelände Heiden; Steinäckerschule inklusive Turnhalle und Mensa; Areal Bahnhofstraße/ Rottenburger Straße/ Kreuzung Am Burghof; Areal Bahnhofstraße / Am Burghof / Bachgasse / Hutschenweihergässle; Gemeindespielplatz, Bahnhofstraße 10, Bachgasse 1, Hutschenweihergässle 9; Bahnhofsgelände.
Ofterdingen: Spielplatz Siebeneich.
Nehren: Freizeitanlage Schwanholz; Naturschutzgebiet Rappenhalde; Wulleplatz; Viehmarkt; Schulzentrum Höhnisch inklusive Schulgelände.