Corona-Verordnung

Abholangebote bleiben erlaubt

Verschärfte Regeln in Hotspots: Weniger Kunden in den Läden, zum Friseur nur noch mit negativem Test.

19.04.2021

Von DPA/EB

Click & Collect gibt es weiterhin.   Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Click & Collect gibt es weiterhin. Foto: Bernd Weißbrod/dpa

Stuttgart. Ab Montag gelten für Hotspots einheitlich schärfere Regeln in Baden-Württemberg. In Stadt- und Landkreisen, in denen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100 liegt, treten damit unter anderem verschärfte Kontaktregeln in Kraft. Museen, Zoos und Wettannahmestellen müssen schließen, für den Friseurbesuch ist ein negativer Schnelltest erforderlich. Im Einzelhandel bleiben Abholangebote erlaubt, auch wenn die Inzidenz über 100 liegt.

Nach den Zahlen des Landesgesundheitsamts vom Sonntag liegen nur noch fünf Stadt- und Landkreise im Südwesten unter der Inzidenz von 100. Darüber liegen 39 Kreise, davon 13 sogar über 200. Ab einer Inzidenz über 100 dürfen nur noch Ladengeschäfte der Grundversorgung öffnen – Supermärkte, Apotheken und Drogerien. Bau- und Raiffeisenmärkte müssen schließen, auch Wettannahmestellen müssen für den Publikumsverkehr schließen.

Bei der maximal zulässigen Verkaufsfläche pro Kunde verschärft das Land die Auflagen: von 10 auf 20 Quadratmeter bei Ladenflächen bis 800 Quadratmeter und von 20 auf 40 Quadratmeter bei Ladenflächen über 800 Quadratmeter.

Auch im privaten Bereich gelten bei Aktivierung der Notbremse schärfere Regeln. Mitglieder eines Haushalts dürfen sich nur noch mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen – Kinder unter 14 nicht mitgezählt. Hier hatte Baden-Württemberg, anders als von Bund und Ländern einst vereinbart, bisher auch in Regionen mit hohen Inzidenzen mehr erlaubt.

Zwischen 21 und 5?Uhr darf man in Hotspots die eigene Wohnung oder das eigene Grundstück nur noch aus „triftigen Gründen“ verlassen, etwa um zur Arbeit oder zum Arzt oder mit dem Hund Gassi zu gehen. Sport oder Spazieren gehen zählen nicht dazu. In zahlreichen Kreisen im Südwesten galten solche Regeln aber ohnehin schon.

Gruppen-Sport bleibt verboten

Die Regen für den Sport in Hotspots ändert sich leicht: So darf man nur alleine, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts Sport machen und zwar im Freien wie in Innenräumen. Ist auf weitläufigen Außensportanlagen genug Platz und ein Kontakt der einzelnen Sportler oder Haushalte ausgeschlossen, dürfen auch mehrere zur gleichen Zeit unterwegs sein. dpa/eb

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Erstellt:
19.04.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 02sec
zuletzt aktualisiert: 19.04.2021, 06:00 Uhr

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