Mössingen · Verbrechen

Prozess um getötete Mössingerin beginnt Ende Januar

Den Fall um die 22-Jährige, die man tot in ihrer Mössinger Wohnung fand, verhandelt nun das Tübinger Landgericht.

17.01.2024

Von sja

Archivbild: Ulrich Metz

Archivbild: Ulrich Metz

Im Juni 2023 hatte man eine 22-jährige Mössingerin tot in ihrer Wohnung gefunden. Die öffentliche Anteilnahme war groß – nicht nur, weil die junge Frau den Ermittlern zufolge durch „massive Gewalteinwirkung“ starb. Sondern auch, weil deren damals eineinhalbjährige Tochter in der Wohnung war, als man die Tote fand.

Totschlag und Aussetzung

Schnell war der Ex-Partner der Frau unter Verdacht. Er ist auch der Vater des Mädchens. „Ihm wird vorgeworfen, für den gewaltsamen Tod der Frau verantwortlich zu sein“, hatten die Tübinger Staatsanwaltschaft und das Reutlinger Polizeipräsidium damals in einem Statement mitgeteilt. Dem 21-Jährigen wird nun am Tübinger Landgericht der Prozess gemacht. Totschlag und schwere Aussetzung lauten die Vorwürfe, die das Gericht verhandelt. Neben der Tötung der jungen Frau „soll der Angeklagte, die in einem Nebenzimmer schlafende einjährige gemeinsame Tochter zurückgelassen und hierdurch, mangels entsprechender Versorgung, eine für das Kind lebensgefährliche Situation geschaffen haben“, heißt es in der Tagesordnung.

Aussetzung definiert das Gesetz so: Wer einen Menschen in eine hilflose Lage versetzt oder im Stich lässt und ihn dadurch in die Gefahr des Todes oder einer schweren Verletzung bringt, macht sich strafbar. Tut er das beim eigenen Kind, liegt die Mindeststrafe bei einem und die Höchststrafe bei zehn Jahren.

Prozessauftakt ist am Donnerstag, 25. Januar. Fünf weitere Termine bis Ende Februar hat das Gericht bislang angesetzt. Der Verdächtige aus Bodelshausen sitzt seit dem 21. Juni 2023 in U-Haft.

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Erstellt:
17.01.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 44sec
zuletzt aktualisiert: 17.01.2024, 01:00 Uhr

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