Zu verurteilen

Bei zwei Partys ist es am Wochenende im Tübinger Epplehaus zu sexuellen Übergriffen männlicher Gäste gekommen (19. Mai).

20.05.2017

Von Brigitta Kröhnert

Sexualisierte Übergriffe sind zu verurteilen, egal wo sie stattfinden und wer sie verübt!

Ausnahmslos!

„Kontrollverlust im Epplehaus?“ titelt das TAGBLATT am Freitag und berichtet über massive Übergriffe gegen Frauen. Unklar bleibt, was genau passiert ist. Debattiert wird von vielen – vor allem über Facebook. Und wie in der „Nach-Köln-Debatte“ geht es dabei eigentlich mehr um den vermuteten kulturellen Hintergrund der Täter als um Auswirkungen auf betroffene Frauen und Möglichkeiten der Prävention. Verschleierungsvorwürfe und im Gegenzug Rassismusvorwürfe werden hin und her geschoben.

 „Angrapschen“ und „Begrapschen“ sind seit der Reformierung des Sexualstrafrechts Straftaten. Übergriffe aus Gruppen heraus sind neu ins Sexualstrafrecht aufgenommen worden. Betroffene Frauen haben Rechte und Möglichkeiten, brauchen Information und Unterstützung. Und vor allem Solidarität – deutliche „standings“ von Partybetreiber(inne)n und Umfeld in Bezug auf „zero tolerance“, wie es jetzt ja auch bei den beiden Partys war, aber nicht ausgereicht hat. Wie wird zukünftig für Schutz gesorgt?

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Erstellt:
20.05.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 28sec
zuletzt aktualisiert: 20.05.2017, 01:00 Uhr

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