Hirrlingen · Wohnen

Zehn Prozent unter der Vergleichsmiete

Mietobergrenze statt Kostenmiete: Warum 2024 eine Satzung rückwirkend für 2009 beschlossen werden muss.

26.01.2024

Von Klaus Stifel

Über die Höhe zulässiger Mieten für öffentlich geförderte Wohnungen erließ der Gemeinderat Hirrlingen in seiner jüngsten Sitzung mit einem einstimmigen Beschluss - nach Aufforderung des Landratsamtes - eine Satzung. Dies ist durch das Landeswohnraumförderungsgesetz (LWoFG), Paragraf 32, vorgeschrieben. Der gesetzlich geforderte Mindestabschlag muss zehn Prozent unter der ortsüblichen Vergleichsmi...

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Erstellt:
26.01.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 26.01.2024, 01:00 Uhr

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