Tübingen
Wegen Zweckentfremdung sollen die Schwestern Strafe zahlen
Einen symbolischen Bußgeldbescheid haben acht Aktivistinnen und Aktivisten der „Initiative Freelandshöhe“ gestern der evangelischen Diakonieschwesternschaft Herrenberg-Korntal überbracht.
Genauer: Sie haben ihn in den Briefkasten geworfen und an die Eingangstür der „Wielandshöhe“ geheftet, weil niemand da war. Das Haus in der Tübinger Stauffenbergstraße steht seit 16 Monaten leer. Im Oktober hat der Gemeinderat ein Zweckentfremdungsverbot erlassen. Demnach können Bußen bis zu 50 000 Euro fällig werden, wenn Wohnraum länger als sechs Monate leersteht, ohne dass die Eigentümer sich um Verkauf oder Vermietung bemühen. Da die Schwesternschaft jedoch schon vor längerer Zeit das Maklerunternehmen Engel&Völkers mit dem Verkauf der „Wielandshöhe“ beauftragt hat, greift die Satzung in diesem Fall nicht, wie Baubürgermeister Cord Soehlke auf TAGBLATT-Nachfrage bestätigte.
Ihren Bußgeldbescheid über 50 000 Euro haben die Aktivisten den Schwestern zusätzlich per Post geschickt. Ein weiteres Exemplar ging an die Stadtverwaltung.
Den ursprünglichen Festpreis von 2,8 Millionen Euro wollte niemand für das Haus bezahlen. Deshalb sind die Schwestern nun bereit, zu einem niedrigeren Preis zu verkaufen. Dennoch: „Unter 2 Millionen können wir nicht gehen“, sagte Oberin Heidrun Kopp dem TAGBLATT. Denn ein Verkauf unter Marktpreis widerspreche dem Satzungszweck des Vereins, wodurch dieser riskiere, seine Gemeinnützigkeit zu verlieren. Dieses Argument der Schwestern hatte indes ein Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags bereits im März widerlegt.