Landgericht

Viereinhalb Jahre für Serieneinbrecher

Die Strafkammer bleibt unter dem Antrag des Staatsanwaltes, der sechs Jahre Gefängnis gefordert hat.

31.08.2017

Von Matthias Reichert

Symbolbild: Sommer

Symbolbild: Sommer

Gestern hat das Tübinger Landgericht das Urteil gegen einen Serieneinbrecher gesprochen, der auch in Reutlingen und Metzingen Wohnungen ausgeräumt hatte: Der 47-jährige Ungar muss viereinhalb Jahre ins Gefängnis. Die Zweite Große Strafkammer war überzeugt, dass er eingereist war, um Einbrüche für seinen Lebensunterhalt zu verüben. In seiner ungarischen Heimat war er bereits mehrfach einschlägig verurteilt worden.

In Tübingen wurde er wegen 14 Einbrüchen zwischen November 2015 und Mai 2016 verknackt. Davon blieben drei im Versuchsstadium. Tatorte waren Backnang, Bad Liebenzell, Rechberghausen, Aalen, Bamberg, Ansbach, Orschel-Hagen und Metzingen. In der Metzinger Ulmer Straße erzielte er die höchste Beute: Er ließ Schmuck, Zahngold und einen Fernseher im Wert von über 12 000 Euro mitgehen (wir berichteten).

Keine „Kleckerlesbeträge“

Der Täter ging immer nach dem gleichen Muster vor: Er hebelte mit Werkzeug Türen oder Fenster auf, durchwühlte Schränke und Schubladen. Dabei richtete er sein Augenmerk auf Schmuck und Bargeld. Manchmal fand er auch gar nichts oder scheiterte an den Türen.

Die gesamte Beute ist rund 20 000 Euro wert, der Schaden an den rabiat demolierten Wohnungstüren und Fenstern beläuft sich auf 18 000 Euro. „Das sind keine Kleckerlesbeträge“ – Staatsanwalt Philipp Ries beantragte sechs Jahre Gesamtstrafe. Das Gericht blieb darunter und verhängte viereinhalb Jahre – immer noch ein Jahr mehr, als Verteidiger Achim Wizemann gefordert hatte. In das Tübinger Urteil floss eine weitere Haftstrafe mit ein, die das Stuttgarter Landgerichts im Januar in zweiter Instanz gegen den 47-Jährigen verhängt hatte: ein Jahr und neun Monate wegen Einbruchs und Hehlerei.

Dieses Urteil bezog sich auf die Tat, bei der er aufgeflogen war. Er hatte versucht, teure Objektive aus dem Einbruch bei einem Fotografen beim städtischen Pfandleihhaus in Stuttgart zu versilbern. Der Mitarbeiter alarmierte die Polizei, die den Ungarn und zwei Mittäter verhaftete. Aufgrund von DNA- und Werkzeugspuren sowie eines Fingerabdrucks wurden ihm auch die übrigen Einbrüche nachgewiesen.

Vor dem Tübinger Landgericht hat er die Vorwürfe eingeräumt, was ihm die Strafkammer hoch anrechnete. Zudem habe er stets darauf geachtet, dass niemand in der Wohnung war. Dennoch waren die Geschädigten teilweise traumatisiert. Eine Zeugin brach in Tränen aus, als das Gericht Fotos von den Schäden in ihren vier Wänden anschaute. „Zum Sicherheitsbedürfnis zählt auch die Unangreifbarkeit der eigenen Wohnung“, sagte Richterin Mechthild Weinland in der Urteilsbegründung. Dieses Sicherheitsgefühl seiner Opfer habe der Angeklagte massiv beeinträchtigt.

Im letzten Wort sagte der Angeklagte, er könne sich die Taten selbst nicht erklären. Er wolle sein Leben ändern. Bei den Opfern entschuldigte er sich. Die Richterin empfahl, er solle in der Haft an den Ursachen seiner Straffälligkeit arbeiten. Die Beteiligten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.

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Erstellt:
31.08.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 23sec
zuletzt aktualisiert: 31.08.2017, 01:00 Uhr

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