Eine spontane, hirnlose Tat

Vier Jahre Haft für die Messerstecherin

Weil das Mordmerkmal der Heimtücke fehlte, wurde eine Messerstecherin wegen versuchtem Totschlag verurteilt.

28.06.2017

Von Uschi Kurz

Die 38-jährige Reutlingerin, die am Heiligen Abend ihren getrennt lebenden Ehemann mit einem Messerstich in den Bauch lebensgefährlich verletzt hat, wurde am Mittwoch zu vier Jahren Haft verurteilt. Das Schwurgericht unter Vorsitz von Ulrich Polachowski folgte damit dem Antrag von Oberstaatsanwalt Thomas Trück. Der hatte in seinem Plädoyer den ursprünglichen Tatvorwurf vom versuchten Mord auf ver...

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Erstellt:
28.06.2017, 18:05 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 02sec
zuletzt aktualisiert: 28.06.2017, 18:05 Uhr

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