Ammerbuch

Verbrecherisch

Über den Jahresbericht 2023 der Aufarbeitungskommission der Diözese berichteten wir in unserer Ausgabe am 12. April.

17.04.2024

Von Karlheinz Heiss, Ammerbuch

Im Paragraf 258 des Strafgesetzbuchs lesen wir unter „Strafvereitelung“: „Wer absichtlich oder wissentlich ganz oder zum Teil vereitelt, dass ein anderer dem Strafgesetz gemäß wegen einer rechtswidrigen Tat bestraft wird, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Der Jahresbericht 2023 der Aufarbeitungskommission der Diözese beschreibt einen „schweren Fall von Vertuschung“ durch Bischof Leiprecht in den 1960er-Jahren. Ein Priester hatte Sex mit zwei minderjährigen Mädchen, wurde „ausgelagert“ und hat bei seiner Rückkehr wieder Missbrauch betrieben, eine Tat, die „in den Verantwortungsbereich des Bischofs“ fällt.

2023 hatte ich Oberbürgermeister Stephan Neher und den Gemeinderat angeschrieben mit der Bitte, die Ehrungen für Bischof Leiprecht zu prüfen: Er ist Ehrenbürger, eine Straße ist nach ihm benannt und eine Schule. Damals fehlten OB Neher „klare Fakten (Namen, Jahreszahlen, Pfarreien, Opfer)“, er sah „stark anonymisierte Sachverhalte“. Nun liegen die Fakten auf dem Tisch. Wir dürfen gespannt sein, wie sich Gemeinderat und OB nun zum Thema Leiprecht stellen. Strafrechtlich könnte Leiprecht auch heute nicht belangt werden – meines Erachtens war sein Handeln trotzdem verbrecherisch.

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Erstellt:
17.04.2024, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 34sec
zuletzt aktualisiert: 17.04.2024, 01:00 Uhr

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