Kommentar

Mal sehen, was der Bundesgerichtshof dazu sagt

Dieses Urteil im Prozess gegen zwei Metzinger Beamte, die über Jahre 1,27 Millionen Euro aus dem Tresor der Landesoberkasse veruntreut haben, wird eher keine Rechtsgeschichte schreiben: Die Haupttäterin, für die auch das Tübinger Landgericht die 61-jährige Angeklagte hält, kommt dabei mit einer milderen Strafe davon als ihr 45-jähriger Kompagnon. Obwohl der nur wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt wird (und ebenso wie die Frau wegen Urkundenfälschung). Wie will man das erklären?

18.11.2017

Von Matthias Reichert

Gut, er hat sie dazu angestiftet, weil er hochverschuldet war (wir berichteten). Doch nicht genug: Die 61-jährige Beamtin bekommt auch noch Bewährung, das hatte nicht einmal ihr Verteidiger zu beantragen gewagt. Ekkehard Kiesewetter hatte vielmehr das Plädoyer von Staatsanwalt Benedikt Quarthal als ausgewogen gelobt. Zur Erinnerung: Quarthal wollte die Frau für dreieinhalb Jahre hinter Gitter sch...

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Erstellt:
18.11.2017, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 53sec
zuletzt aktualisiert: 18.11.2017, 01:00 Uhr

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