Kommentar
Mal sehen, was der Bundesgerichtshof dazu sagt
Dieses Urteil im Prozess gegen zwei Metzinger Beamte, die über Jahre 1,27 Millionen Euro aus dem Tresor der Landesoberkasse veruntreut haben, wird eher keine Rechtsgeschichte schreiben: Die Haupttäterin, für die auch das Tübinger Landgericht die 61-jährige Angeklagte hält, kommt dabei mit einer milderen Strafe davon als ihr 45-jähriger Kompagnon. Obwohl der nur wegen Beihilfe zur Untreue verurteilt wird (und ebenso wie die Frau wegen Urkundenfälschung). Wie will man das erklären?
18.11.2017