Nach monatelangen Diskussionen hat die EU eine Reform der EU-Schuldenregeln beschlossen. Bisher besagten die Maastricht-Kriterien, dass die jährliche Neuverschuldung eines Mitgliedstaates nicht mehr als 3 Prozent des BIP betragen dürfe und die maximale Gesamtverschuldung nur 60 Prozent des BIP. Während Corona waren diese Regeln ausgesetzt worden, ab diesem Frühjahr sollten sie wieder gelten. Deut...
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