Tübingen · Wahlen

Die Briefwahl beginnt

Die Tübinger Stadtverwaltung beginnt jetzt mit dem Versand der Unterlagen.

10.05.2024

Von ST

Wählen kann man bequem per Brief. Archivbild: Anne Faden

Wählen kann man bequem per Brief. Archivbild: Anne Faden

Der Stadtverwaltung liegen inzwischen die gedruckten Stimmzettel für die Europa- und Kommunalwahlen am 9. Juni vor. Damit beginnt jetzt der Versand der Briefwahlunterlagen. Aufgrund einer Änderung im Wahlgesetz gibt es nur noch einen gemeinsamen Rückumschlag in der Farbe Rot. Die Briefwahlunterlagen für beide Wahlen müssen in diesem Umschlag zurückgesendet werden. Auch Wähler, die nur für eine der Wahlen wahlberechtigt sind, erhalten den gemeinsamen roten Rückumschlag.

Eine weitere Änderung der Kommunalwahlordnung führt dazu, dass die vollständige Anschrift der Kandidaten nicht mehr auf dem Stimmzettel steht. Anstelle der Adresse stehen nur noch der Wohnort und der Wohnbezirk. Auf www.tuebingen.de/stadtplan/ #sozialbezirke kann man das Gebiet des Wohnbezirks der Kandidaten für die Kommunalwahlen einsehen.

Briefwahl kann man schriftlich, online unter www.tuebingen.de/wahlen oder über den QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung beantragen. Außerdem kann man Briefwahl auch per E-Mail an wahlen@tuebingen.de beantragen. Die E-Mail muss folgende Angaben enthalten: Name, Vorname, die Anschrift des Hauptwohnsitzes in Tübingen, gegebenenfalls eine von der Wohnanschrift abweichende Versandanschrift für die Wahlunterlagen sowie das Ausstellungsdatum des Personalausweises oder des Reisepasses. Wer möchte, kann seine Briefwahlunterlagen von Freitag, 10. Mai, 13 Uhr an im Foyer des Rathauses am Markt (Montag, Mittwoch und Freitag von 8 bis 16 Uhr, Dienstag und Donnerstag von 8 bis 17 Uhr) beantragen und gleich mitnehmen.

Von Montag, 13. Mai, an kann man die Unterlagen auch in den Bürgerbüros Derendingen und Lustnau sowie in den acht Verwaltungsstellen nach Terminvereinbarung beantragen und abholen. Dafür muss man seinen Personalausweis oder Reisepass und die Wahlbenachrichtigung mitbringen. Wer seine Wahlunterlagen im Rathaus am Markt persönlich beantragt, kann dort dann auch gleich wählen. Wer Briefwahlunterlagen für Dritte abholen möchte, benötigt dafür eine Vollmacht. Diese ist auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung vorgedruckt.

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Erstellt:
10.05.2024, 16:02 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 55sec
zuletzt aktualisiert: 10.05.2024, 16:02 Uhr

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