Hechingen

BGH bestätigt Hechinger Urteil

Das Landgericht Hechingen hatte im Oktober 2017 zwei junge Männer wegen Mordes an Umut K. verurteilt. Staatsanwaltschaft und Verteidigung gingen in Revision.

12.09.2018

Von sw

Die Stelle an der Hechinger „Staig“, wo der 22-Jährige erschossen wurde. Archivbild: Eike Freese

Die Stelle an der Hechinger „Staig“, wo der 22-Jährige erschossen wurde. Archivbild: Eike Freese

Er war im Dezember 2016 in Hechingen aus einem Auto heraus erschossen worden. Einer der beiden Angeklagten, ein zum Tatzeitpunkt 21-Jähriger, wurde zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der damals 20-jährige Mittäter wurde nach dem Jugendstrafrecht zu neun Jahren Gefängnis verurteilt.

Sowohl die Verteidiger als auch die Staatsanwaltschaft legten daraufhin Revision ein. Die Verteidiger hatten auf Freisprüche plädiert, die Staatsanwaltschaft wollte den jüngeren der beiden Angeklagten nicht nach dem Jugendstrafrecht, sondern als Erwachsenen behandelt sehen.

„Die Revisionen wurden verworfen“, sagte eine Sprecherin des Bundesgerichtshofs auf TAGBLATT-Nachfrage. Der BGH bestätigt somit das Urteil des Hechinger Landgerichts.

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Erstellt:
12.09.2018, 15:32 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 18sec
zuletzt aktualisiert: 12.09.2018, 15:32 Uhr

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