Parkverbot

Aus Konfliktscheu

Ein Parkverbot an einer unübersichtlichen Stelle wurde in Rottenburg zurückgenommen, moniert dieser Leser.

06.02.2016

Von Christoph Brandes, Rottenburg

An einer unübersichtlichen Stelle in Rottenburg gibt es ein Parkverbot – und einen renitenten Falschparker. Ein Bürger, der mitdenkt, weist das Ordnungsamt darauf hin. Dieses ist dankbar und beseitigt den Missstand. Nicht so in Rottenburg. Offensichtlich aus Konfliktscheu wird kurzerhand an dieser Stelle die entsprechende Regelung der Straßenverkehrsordnung für aufgehoben und das Parken für zulässig erklärt. Dies habe ich schriftlich vom Ordnungsamt und – umständlich formuliert – auch vom Oberbürgermeister.

An der fraglichen gefährlichen Stelle wurde vor wenigen Jahren eine Bordsteinabsenkung vorgenommen. Diese führt laut schriftlicher Stellungnahme des Regierungspräsidiums immer zu einem Parkverbot. Auch die örtlich begrenzte Aufhebung dieser Vorschrift steht der Stadt nicht zu. Somit ist die Sichtweise von Ordnungsamt und Oberbürgermeister schlicht illegal. Herr Dr. Cuno von der WIR-Fraktion hat in dieser Sache bereits ebenso erfolglos auf den OB einzuwirken versucht. Da der Oberbürgermeister mit seinem Verhalten einen Straßenverkehrsteilnehmer begünstigt, könnte es sich sogar um einen Fall von Rechtsbeugung handeln. Zudem wäre die Stadt bei einem Unfall wohl haftbar.

Das Verhalten des Rathauschefs macht mir ein wenig Angst. Hier hat jemand die Bodenhaftung verloren. Durch die Nichtbeachtung eines Parkverbots geht das Abendland nicht unter, aber womöglich durch das Einräumen eines Fehlers.

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Erstellt:
06.02.2016, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 38sec
zuletzt aktualisiert: 06.02.2016, 01:00 Uhr

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