Rottenburg
Die OB-Stichwahl ist in den Osterferien
Wer in den Ferien verreist, aber am 7. April mitwählen will, sollte sich zügig um die Briefwahl- Unterlagen kümmern.
Wer schon für den ersten Wahlgang am 17. März Briefwahl-Unterlagen beantragt hat und sich dabei auch gleich für eine mögliche Stichwahl hat vormerken lassen, der braucht erstmal nichts zu tun. In diesem Fall, so schreibt die Stadtverwaltung, bekomme man die neuen Briefwahl-Unterlagen „in den kommenden Tagen“ automatisch zugesandt: also einen neuen Wahlschein und einen neuen Stimmzettel (mit nur noch zwei Namen und ohne „freie“ Zeile) sowie die nötigen Briefumschläge.
Aber auch, wer am 17. März ganz normal im Wahllokal abgestimmt hat oder wer sich gar nicht an der ersten Runde beteiligt hat, kann nun noch per Briefwahl einsteigen. Die Unterlagen muss man aber extra beantragen, per Online-Wahlscheinantrag (siehe www.rottenburg.de) oder per E-Mail an briefwahl@rottenburg.de. Dann bekommt man die Briefwahl-Unterlagen nach Hause geschickt, aber auf Wunsch auch an eine Urlaubsadresse. Der Briefwahl-Stimmzettel muss bis zum 7. April per Post ans Rottenburger Rathaus zurückgeschickt werden (portofrei). Oder man wirft ihn selbst in den Rathaus-Briefkasten.
Wem das alles zu kompliziert ist, der hat eine bequeme Alternative: Man kommt schon am vorletzten Ferientag zurück (dann erspart man sich auch den Verkehrsstau) und begibt sich am Sonntag ganz gemütlich ins örtliche Wahllokal. Weitere Informationen erteilt das Bürgerbüro unter Telefon 07472/ 165-396. Wer übrigens seine Wahlbenachrichtigung nicht mehr findet, kann einfach mit dem Personalausweis in sein Wahllokal gehen und dort wählen – auch ohne Wahlbenachrichtigung.
Zum Dossier: OB-Wahl 2024 in Rottenburg