Kommentar ·

Gleiches Recht für alle

„Es ist keinem 99-Jährigen zuzumuten, alleine die aktuell komplizierte Steuererklärung richtig auszufüllen.“ So begründet der Sozialverband VdK, dass für Rentner der Freibetrag bei der Einkommensteuer deutlich angehoben werden müsse.

04.03.2021

Von DIETER KELLER

Dr. Dieter Keller Foto: SWP

Dr. Dieter Keller Foto: SWP

Berlin. Auf den ersten Blick klingt das plausibel. Nur: Warum sollte es dann für einen 99-jährigen pensionierten Beamten zumutbar sein? Oder für einen 55-Jährigen? „Gleiches Recht für alle“ gilt zu Recht auch für die Einkommensteuer.

Viele Rentner empfinden es immer noch als ungerecht, dass sie überhaupt Steuern zahlen sollen. Es war halt jahrzehntelang nicht so. Und doch gebietet es die Gleichbehandlung. Zumindest soweit sie während des Erwerbslebens ihre Rentenbeiträge von der Steuer absetzen konnten. Daher sollten die meisten Senioren nicht darauf hoffen, dass der Bundesfinanzhof demnächst die Besteuerung der Renten insgesamt kippt: In den meisten Fällen kommt es nicht zu einer unzulässigen Doppelbesteuerung.

Eine andere Frage ist, ob man Rentnern – und Pensionären – die Steuererklärung erleichtern kann. Zumindest wenn sie keine anderen Einkünfte wie Mieten haben, sollte das möglich sein, gerade in unserer zunehmend digitalen Welt. Wozu bekommen die Finanzämter die Renten von den Rentenversicherern direkt gemeldet? Da müssen sich die Ämter und die Finanzpolitiker mehr einfallen lassen.