Pandemie

Ermöglichen Erstattungen für Bürgertests Betrug?

Medienberichten zufolge müssen Betreiber der Testeinrichtungen keine Belege vorlegen. Auch das Zulassungsverfahren ist vielerorts sehr einfach.

29.05.2021

Von dpa/jsz

Negativer Sars-Cov-2-Rapid-Antigen-Schnelltest und Tupfer. Bild: Ulmer

Negativer Sars-Cov-2-Rapid-Antigen-Schnelltest und Tupfer. Bild: Ulmer

Die Regelungen zu den kostenlosen Corona-Schnelltests für alle Bürger öffnen einem Bericht zufolge Betrügereien Tür und Tor. Die Betreiber von Testzentren müssen für die Kostenerstattung nicht einmal nachweisen, dass sie überhaupt Antigen-Schnelltests gekauft haben, wie NDR, WDR und „Süddeutsche Zeitung“ berichteten. Es genüge, wenn sie den Kassenärztlichen Vereinigungen die nackte Zahl der Getesteten ohne jeglichen Beleg übermittelten – danach fließe Geld.

Hintergrund des Problems ist dem Bericht zufolge die Testverordnung des Bundesgesundheitsministeriums. Dort heiße es ausdrücklich, dass die zu übermittelnden Angaben „keinen Bezug zu der getesteten Person aufweisen“ dürfen.

Das Bundesgesundheitsministerium verwies grundsätzlich auf die Verantwortung der Länder und der Kassenärztlichen Vereinigungen der Länder. Der Ministeriumssprecher verwies zudem darauf, dass die Daten zur Kontrolle bis Ende 2024 aufbewahrt werden müssten.

Wer kostenlose Bürgertests anbieten wolle, brauche dazu kaum Voraussetzungen, berichten WDR, NDR und „Süddeutsche Zeitung“. Ein Onlinekurs reiche vielerorts aus, dann könne beim Gesundheitsamt ein Antrag auf Eröffnung eines Testzentrums gestellt werden. Abrechnen kann man pro Bürgertest 18 Euro. Ein Überblick über die Kosten dafür sei schwer zu bekommen. Baden-Württemberg habe mitgeteilt, dass es im April 62 Millionen Euro waren, in Bayern seien es bis Mitte Mai mehr als 120 Millionen Euro gewesen. Verteilt wird das Geld über die Kassenärztlichen Vereinigungen, die es aus Steuermitteln erstattet bekommen.

Das Sozialministerium in Stuttgart spielt den Ball nach Berlin zurück. Bürgertests seien ein Angebot des Bundes. Das Land beteilige sich weder an der Abrechnung noch an den Kosten. Im Südwesten bieten es laut Ministerium rund 750 Apotheken die Schnelltests an. Hinzu kommen knapp 1700 Teststellen in den Strukturen der Kassenärztlichen Vereinigung.