Am Gericht – Folge 6
Der Telefon-Guerillero – wenn Richter über Freiheit oder Psychiatrie entscheiden
Immer wieder nervte ein Anrufer die Polizei und drohte mit Anschlägen. Aber sollte er deshalb dauerhaft in die Psychiatrie?
Ernst gemeint waren die Ankündigungen nie, das wusste auch die Tübinger Polizei. Da der psychisch erkrankte Mann aber auch bundesweit Sicherheitsbehörden anrief, was denen viel Arbeit verursachte, wollte die Tübinger Staatsanwaltschaft ihn dauerhaft in der Psychiatrie unterbringen lassen – so kam der Fall ans Tübinger Landgericht.
Die Richter mussten entscheiden, ob sein Verhalten ausreicht, ihm wegen der Anrufe seine Freiheit zu nehmen.
Über diesen Fall sprechen Gerichtsreporter Jonas Bleeser und Online-Redakteur Lorenzo Zimmer in der neuen Folge unseres Podcasts „Am Gericht“ . Und darüber, wie der Staat mit Menschen umgeht (und umgehen darf), die nicht oder nur sehr eingeschränkt dafür verantwortlich sind, was sie tun – gerade wenn es sich um Straftaten handelt.
Die Abwägung zwischen persönlicher Freiheit psychisch Erkrankter, die nichts für ihr Verhalten können, und dem berechtigten Sicherheitsbedürfnis der Allgemeinheit ist nicht leicht. Wie die Richter im Fall des Telefon-Guerilleros (so sah er sich selbst) entschieden, das hören Sie in der neuen Folge von „Am Gericht“.
Das sind die Artikel zu den besprochenen Fällen:
- 2. September 2019: X-mal mit Anschlägen gedroht
- 6. September 2019: Er nervt die Polizei seit Jahren
- 11. September 2019: Nur mit Anrufen bombardiert
- 13. September 2019: Droh-Anrufer bleibt in Freiheit
Der Fall des Ladendiebs:
Der Fall der Angriffe auf Schulkinder:
Hier gibt‘s den Podcast
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Gericht“, bei dem es um Gerichtsprozesse in Tübingen geht, steht überall zur Verfügung, wo es Podcasts gibt: auf Spotify, Apple Podcast, Google Podcast, Amazon Podcast und Deezer. Wenn Sie automatisch über neue Folgen informiert werden wollen, folgen Sie uns auf der Podcast-Plattform Ihrer Wahl. Alle Infos und alle Folgen gibt es auch auf unserer Webseite