in jeder Stadt gibt es ja solche Menschen, die irgendwie auffallen und gerade dadurch zu, Stadtbild
in jeder Stadt gibt es ja solche Menschen, die irgendwie auffallen und gerade dadurch zu, Stadtbild dazu gehören. Der Musiker Roberto Santamaria ist so eine Person in Tübingen. Wie sehr der Kubaner die Universitätsstadt mag und warum seine Fashion-Devise „kombinieren!“ lautet, hat mein Kollege Moritz Siebert im Gespräch herausgefunden.
Sein viertes Olympia-Gold in Folge gewann der Horber Michael Jung und hat damit Geschichte geschrieben. Über die Reaktionen auf diesen Erfolg hat Frank Häusler einen Artikel geschrieben.
„Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist - und das ist immer Delmenhorst“ - na, kennt Ihr‘s? Am 30. August spielen Element of Crime beim Sommer Open Air in Rottenburg. Warum ihr Song „Delmenhorst“ so beliebt ist, hat meine Kollegin Ronja Engels den Gitarristen der Band, Jakob Ilja, gefragt. „Sag Bescheid wenn du mich liebst.“
Der Rottenburger Leonid Shala hatte an Silvester einen schweren Unfall: Ein Feuerwerkskörper explodierte in seiner Hand - was zum Verlust derselben führte. Weil er davon träumt, wieder mehr Sport machen zu können, sammelt er nun für eine Prothese. Anton Bandomer hat ihn getroffen.
Im Februar eskalierte ein Streit in einem Rottenburger Bus und ein Fahrgast stach mit einem Messer auf den Busfahrer ein. Mein Kollege Jonas Bleeser war jetzt beim Prozess dabei und hat aufgeschrieben, was bisher bekannt ist.
Wie ihr bestimmt wisst, ist die Wohnsituation in Tübingen, gerade für jüngere Leute, alles andere als leicht. Zumindest in den selbstverwalteten Wohnprojekten ist aber immerhin die Miete stabil. Wie viel ein Zimmer in den verschiedenen Projekten kostet, könnt Ihr im zweiten Teil unserer Serie „Schöner Wohnen“ lesen.
Ich hab außerdem noch etwas Persönliches geschrieben: Dass es mich nervt, dass Leute immerzu wissen wollen, welches Gender mein Kind hat, nämlich.
Wie immer gibt‘s natürlich unsere Wochenendtipps. Die sind sweet im wahrsten Sinne des Wortes.
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P.S. Manchmal muss es schnell gehen und leider rutscht dabei auch mal ein Fehler durch. Bei unserem letzten Twens-Newsletter vom 26. Juli haben wir geschrieben, dass das Sozialgericht Hamburg entschieden habe, dass die Bezahlkarte für Geflüchtete rechtswidrig sei. Das stimmt nicht. Das Gericht hat lediglich beschlossen, dass die Bargeldobergrenze von 50 Euro rechtswidrig ist.