Verpackungssteuer

Zweite Kanzlei soll die Tübinger Einwegabgabe prüfen

Die Tübinger Verpackungssteuer kommt frühestens zum 1. Juli 2020. Zuerst wird noch ein weiteres Rechtsgutachten eingeholt.

10.10.2019

Von slo

Was so alles an Verpackungsmüll im Neckar landet wird gut sichtbar, wenn es auf dem Eis liegenbleibt. Archivbild: Ulrich Metz

Was so alles an Verpackungsmüll im Neckar landet wird gut sichtbar, wenn es auf dem Eis liegenbleibt. Archivbild: Ulrich Metz

Es war die bisher uneinige SPD-Fraktion im Gemeinderat, die am Donnerstagabend einen Vorschlag machte, der die Verwaltung dazu brachte, ein Rechtsgutachten einzuholen, um strittige und unklare Punkte im Satzungsentwurf zur Verpackungssteuer zu klären. Oberbürgermeister Boris Palmer hält ein derartiges Gutachten zwar für unnötig, lenkte aber ein.

Die Verwaltung hat sich auch schon umgehört und eine Kanzlei dafür gefunden, die das 30.000 Euro teure Gutachten erstellen kann. Am Ende stimmten 32 Gemeinderatsmitglieder dieser Ausgabe zu. Zwei der drei Linken waren dagegen, zwei Mitglieder von AL/Grünen enthielten sich.

Geprüft werden soll, wie die Steuer durch Pauschalisierung vereinfacht werden und ob sie sozialverträglicher gestaltet werden kann, indem ein Höchstsatz eingeführt wird. Außerdem soll, das kam im Lauf der Debatte auf, geprüft werden, ob eine kommunale Steuer überhaupt rechtlich möglich ist. Die SPD beantragte zudem, in den Tübinger Kitas und Schulen ausschließlich Mehrwegsysteme einzusetzen (Palmer sagte das zu) und ein Mehrwegsystem für To-go-Geschirr einzuführen.

Mit dem Gutachten rechnet die Verwaltung Anfang Dezember. Im Januar soll die Satzung dann wieder diskutiert werden (ausführlicher Bericht folgt).