Tübingen

Zwei Schnelltests pro Woche für alle Beschäftigten!

12.04.2021

Von stöhnt über Pandemie und Bürokratie

Die Testpflicht in Betrieben ist ein wichtiger Bestandteil bei der Fortschreibung bzw. sicheren und kontrollierten Umsetzung des Tübinger Pilotprojekts“, heißt es aus dem Sozialministerium in Stuttgart. Keine Frage: Möglichst viele Antigen-Schnelltests erhellen das Dunkelfeld jener mit Corona Infizierten, die keine Symptome oder einen milden Krankheitsverlauf haben – und die andere deshalb unwiss...

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