Die Testpflicht in Betrieben ist ein wichtiger Bestandteil bei der Fortschreibung bzw. sicheren und kontrollierten Umsetzung des Tübinger Pilotprojekts“, heißt es aus dem Sozialministerium in Stuttgart. Keine Frage: Möglichst viele Antigen-Schnelltests erhellen das Dunkelfeld jener mit Corona Infizierten, die keine Symptome oder einen milden Krankheitsverlauf haben – und die andere deshalb unwiss...
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