Ofterdingen · Bauzwang

Zwei Häuser nicht fertig

Fristverlängerung für Gebäude im Ofterdinger Gebiet „Im Grund I“.

24.09.2022

Von Susanne Wiedmann

Wer einen Bauplatz im Ofterdinger Baugebiet „Im Grund I“ gekauft hat, verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen und „bezugsreif“ fertigzustellen. So ist das im Kaufvertrag festgehalten. Nun gibt es allerdings zwei Fälle, wie Bürgermeister Joseph Reichert in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte, wo die Grundstücke noch nicht vollständig bebaut sei...

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