Fristverlängerung für Gebäude im Ofterdinger Gebiet „Im Grund I“.
24.09.2022
Von Susanne Wiedmann
Wer einen Bauplatz im Ofterdinger Baugebiet „Im Grund I“ gekauft hat, verpflichtet sich, das Grundstück innerhalb von drei Jahren mit einem Wohnhaus zu bebauen und „bezugsreif“ fertigzustellen. So ist das im Kaufvertrag festgehalten. Nun gibt es allerdings zwei Fälle, wie Bürgermeister Joseph Reichert in der jüngsten Gemeinderatssitzung sagte, wo die Grundstücke noch nicht vollständig bebaut sei...