Nachverdichtung

Zwei Bauplätze abgezwackt

Der Gemeinderat Neustetten ist flexibel und erlaubt Abweichung vom Bebauungsplan.

05.02.2018

Von mi

Der Bebauungsplan stammt aus dem Jahr 1968. Vor 50 Jahren plante man in den Dörfern noch mit riesigen Grundstücken und mit relativ kleinen Baufenstern. Nun haben die Eigentümer von zwei benachbarten Grundstücken in der Wolfenhausener Uhlandstraße im Rathaus angefragt, ob sie die hinteren Teile ihrer Grundstücke abzwacken und neu bebauen dürfen. „Das wäre nach dem geltenden Bebauungsplan eigentlic...

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