Handgranate von den Taliban

Zurückgeholter Afghane hat laut Anwalt gute Aussichten, in Deutschland bleiben zu können

Gerade mal 24 Jahre ist Hasmatullah Fazelpur alt und dafür schon ziemlich berühmt. Fernsehen, Radio, soziale Medien, selbst die Bild-Zeitung berichteten über den afghanischen Flüchtling, der im Mai 2017 nach Tübingen gekommen war.

09.03.2018

Von Ulrich Janßen

Foto: Boris Roessler/dpa

Foto: Boris Roessler/dpa

Im September wurde er nach Bulgarien abgeschoben, im Oktober von dort nach Afghanistan weiter geschickt, ehe er im Dezember wegen haarsträubender Fehler des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) wieder nach Deutschland zurückgeholt werden musste.

Gestern saß der schmächtige Mann, der kaum Deutsch spricht, etwas verloren auf einer kleinen Pressekonferenz im Derendinger Caritas-Haus, während sein Anwalt erläuterte, wie es aktuell um seinen Fall steht. Und siehe da: So schlecht sieht es nicht aus, obwohl das BAMF den Asylantrag des Afghanen im Februar prompt wieder abgelehnt hatte. „Nach meiner Einschätzung“, meinte Markus Niedworok, „hat er sehr gute Aussichten auf ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht.“

Der Tübinger Jurist ist gerade dabei, den 592 Seiten starken Ordner durchzuarbeiten, den ihm das Bundesamt zum Fall Fazelpur übergeben hat. Niedworok klagt gegen die Ablehnung vor dem Verwaltungsgericht in Sigmaringen. Selbst wenn das chronisch überlastete Gericht dem BAMF in geschätzt zwei Jahren recht geben sollte (bis dahin wird der Afghane auf keinen Fall abgeschoben), könne Fazelpur als Härtefall vermutlich bleiben. Denkbar ist auch, dass der ehemalige Soldat, der gerade einen Sprachkurs macht, wegen einer dann begonnenen Ausbildung eine Duldung erhält.

In Afghanistan wird Fazelpur, wie er erzählte, von den Taliban verfolgt, weil er als Soldat mit den Truppen der Ungläubigen gemeinsame Sache gemacht habe. Fazelpur war im Jahr 2011 zur Armee gegangen weil er „die Arbeit dort mochte und sein Land liebte“. In Kandahar habe er in einer US-geführten Kaserne gedient. Die Taliban hätten deshalb seinen Vater und seinen Bruder bedroht und sogar bei einem Heimatbesuch eine Handgranate in den elterlichen Hof geworfen. Vier Monate habe er danach im Krankenhaus liegen müssen. Bei einem zweiten Heimaturlaub sei er bei einem Checkpoint von Taliban zusammengeschlagen und mit dem Kopf nach unten aufgehängt worden. Nach vielen Stunden erst habe er sich befreien können und sei in Todesangst geflohen.

Schriftliche Belege gibt es für solche Erlebnisse nicht. Und auch sonst fehlen den Menschen, die aus dem äußerst armen und rückständigen Afghanistan kommen, oft jene Dokumente, mit denen man hierzulande die wichtigsten Stationen seines Lebens verlässlich belegen kann. Ausweise, Zeugnisse: All das geht verloren oder wird nicht korrekt ausgefüllt.

In Fazelpurs Fall bemängelte das BAMF, dass Geburtsdatum und Nachname nicht immer übereinstimmten. Auch wusste Fazelpur nicht mehr den Namen des Mannes anzugeben, der ihn nach seiner Flucht vom Taliban-Checkpoint aufgenommen und versorgt hatte. Vergessen hatte er auch den Namen des (amerikanischen) Kommandanten seiner Kaserne. „Von Asylbewerbern wird erwartet, dass sie ein lückenloses Gedächtnis haben“, meinte dazu gestern Andreas Linder, sein ehrenamtlicher Helfer. Dabei hätte jeder Mensch gelegentlich Erinnerungslücken.

Linder kennt viele Afghanen, die nicht nach Afghanistan zurück können, weil sich dort die Sicherheitslage ständig verschlechtert. Das Argument des BAMF, es gebe für Afghanen „innerstaatliche Fluchtalternativen“ lässt er nicht gelten. Dies hätten sogar die Vereinten Nationen bestritten. Als ehemaliger Militärangehöriger sei Fazelpur zudem in besonderer Gefahr. Und weil die Taliban dank Internet über die Geschehnisse in Deutschland erstaunlich gut informiert seien, habe er jetzt auch in Afghanistan „einen Grad an Prominenz erreicht, der ihn noch mehr gefährdet.“

Fazelpurs Asylantrag

wurde abgelehnt

Abschiebung Der aus Afghanistan zurückgeholte Hasmatullah Fazelpur soll wieder ausreisen. Dagegen klagt er.

Hasmatullah Fazelpur, ein afghanischer Flüchtling, der in Tübingen lebt, soll zurück nach Afghanistan: Sein Asylantrag wurde abgelehnt. Das teilte sein ehrenamtlicher Helfer Andreas Linder gestern mit. Fazelpurs Anwalt Markus Niedworok hat gegen den ablehnenden Bescheid Klage eingereicht.

Der Fall Fazelpur hatte Ende 2017 bundesweit für Aufmerksamkeit gesorgt, denn im Dezember musste die Bundesrepublik Deutschland den afghanischen Flüchtling aus Kabul zurückholen. Der 24-Jährige war im Mai 2017 nach Deutschland gekommen und hatte Asyl beantragt. Das hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) abgelehnt und die Abschiebung angeordnet. Dagegen hatte Niedworok Widerspruch im Eilverfahren eingelegt, was eine Abschiebung zunächst verhindert.

Trotzdem wurde Fazelpur im September von der Polizei in seiner Unterkunft in der Wilhelm-Keil-Straße abgeholt und in ein Flugzeug nach Bulgarien gesetzt, denn dort war Fazelpur auf seiner Flucht nach Deutschland als Flüchtling registriert worden. Das Bamf war der Ansicht, dass deshalb Bulgarien für Fazelpurs Asylverfahren zuständig sei.

Das Verwaltungsgericht Sigmaringen erklärte aber die Abschiebung wegen des per Eilantrag eingelegten Widerspruchs für rechtswidrig und wies die Rückführung des jungen Mannes an. Als das Bamf dieser Anweisung einige Wochen später nachkommen wollte, hatte Bulgarien den Mann bereits nach Afghanistan zurückgeschickt. Es habe sich, teilten die bulgarischen Behörden mit, um eine freiwillige Ausreise gehandelt. Dem hatte Fazelpur stets widersprochen. In Bulgarien sei er inhaftiert gewesen und man habe ihn in der Haft geschlagen und schließlich zu einer Unterschrift gezwungen – unter einen Text, den er nicht verstanden habe.

Das Bamf ging jedoch davon aus, dass die Ausreise freiwillig war, und fühlte sich deshalb nicht mehr zuständig. Doch das Verwaltungsgericht bestand darauf, Fazelpur zurückzuholen. Unter großem Medieninteresse kam er dann Mitte Dezember 2017 zurück nach Tübingen. Deutschland zog Fazelpurs Asylverfahren an sich – und wenige Tage nach seiner Wiedereinreise bekam Fazelpur seine Anhörung.

Die Ablehnung des Asylantrags sei mit Unglaubwürdigkeit begründet, sagte Linder gegenüber dem TAGBLATT. Allerdings sei das die übliche Begründung für Ablehnungen von Asylanträgen von afghanischen alleinstehenden Männern. Die eingereichte Klage hat aufschiebende Wirkung, das heißt, Fazelpur darf nicht abgeschoben werden, bis über die Klage entschieden ist. slo