Kreis Tübingen

Zucker in der Maische: Zoll ermittelt gegen Panscher

Das Hauptzollamt Ulm ermittelt gegen einen 40-Jährigen aus dem Kreis Tübingen.

15.03.2023

Von ST

Der Zoll prüft Brennereien und findet ab und zu Verbotenes. Symbolbild: Hauptzollamt Ulm

Der Zoll prüft Brennereien und findet ab und zu Verbotenes. Symbolbild: Hauptzollamt Ulm

Wie das Amt zuletzt mitteilte, soll der sogenannte Stoffbesitzer verbotenerweise Zucker zur Maische gegeben haben. Als Stoffbesitzer werden Personen ohne eigenes Brenngerät bezeichnet, die in einer Abfindungsbrennerei selbst gewonnene Obststoffe zu Alkohol verarbeiten lassen. Dies ist nach dem Alkoholsteuerrecht möglich, der Zusatz von Zucker allerdings nicht zulässig.

Bei einer Prüfung stellten die Beamten fest, dass die Alkoholausbeute ungewöhnlich hoch war. Damit konfrontiert, räumte der Beschuldigte ein, Zucker hinzugesetzt zu haben. Außerdem legt der Zoll dem Mann zur Last, dass grundsätzliche Voraussetzungen (beispielsweise nur selbst gewonnenes Obst einzusetzen) für einen Stoffbesitzer nicht einmal gegeben waren, so dass dieser sein Obst gar nicht hätte brennen dürfen. Der Steuerschaden lag demnach bei rund 3500 Euro.