Zu viele Köche

Die Datenschutz- Grundverordnung der EU sollte eigentlich für ein einheitliches Regelwerk für die Verarbeitung von Daten in ganz Europa sorgen. Doch wie diese Regeln auszulegen sind, dazu gibt es in Deutschland oft 17 verschiedene Meinungen.

15.02.2021

Von IGOR STEINLE

Will einheitlicheren Datenschutz: Dorothee Bär (CSU) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Will einheitlicheren Datenschutz: Dorothee Bär (CSU) Foto: dpa/Kay Nietfeld

Berlin. Das liegt daran, dass hierzulande 16 Landes-Datenschutzbeauftragte die Aufsicht über das Datenschutzrecht haben. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kümmert sich zudem um alles, was über die Länder hinausgeht; Bundesbehörden und Krankenkassen etwa. Dieser Datenschutz-Föderalismus ist zuletzt immer wieder unter Beschuss geraten.

„Das fragmentierte Feld des Datenschutzrechts muss einheitlicher und widerspruchsfreier gestaltet werden“, sagt Dorothee Bär, Digital-Staatsministerin im Kanzleramt. 17 Beauftragte, die immer wieder unterschiedliche Rechtsauffassungen vertreten, könne man sich nicht mehr leisten. Vor wenigen Wochen hat sie gemeinsam mit Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) eine Datenstrategie vorgelegt, mit der die Verwendung von Daten in Deutschland vorangebracht werden soll. Dadurch soll Fortschritt in Medizin, Forschung und Wirtschaft gefördert werden.

Union will zentralisieren

Unternehmen und Universitäten etwa sollen anonyme Daten teilen, damit beispielsweise Datenbanken für die Krebs-Frühererkennung geschaffen werden können. Damit das gelingt, brauche man aber „bundeseinheitliche Auslegungshilfen“, so Bär, das Prinzip „einer federführenden Datenschutzaufsicht für länderübergreifende Forschungsvorhaben“ müsse ausgedehnt werden.

Zuvor war die Union mit der Forderung vorgeprescht, die Kompetenz für die Wirtschaft solle komplett von den Landes- auf den Bundesdatenschutzbeauftragten übertragen werden, was in den anderen Parteien auf Skepsis stößt. Die Länder seien näher dran an den Unternehmen, heißt es etwa in der FDP.

Dem Branchenverband Bitkom zufolge würde dabei schon ausreichen, wenn die einzelnen Landesdatenschützer sich bei Rechtsfragen auf eine einheitliche Auslegung einigen würden. Das jetzige Meinungs-Wirrwarr bedeute einen hohen juristischen Aufwand und verhindere deswegen Wachstum und Innovationen. Teilweise sei es sogar unmöglich, dass Krankenhäuser verschiedener Bundesländer Daten austauschen, kritisiert man im Verband. Eine Zentralisierung der Aufsichtsfunktion sei für die Vereinheitlichung und Harmonisierung der Auslegung nicht zwingend notwendig, heißt es in einer Stellungnahme. Igor Steinle

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Erstellt:
15.02.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 51sec
zuletzt aktualisiert: 15.02.2021, 06:00 Uhr

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