Tübingen · Amtsgericht

Zahnärztin wegen Bestechung verurteilt

Weil sie einen außerordentlichen Professor der Medizinischen Fakultät für die Betreuung ihrer Doktorarbeit bezahlte, muss eine Zahnärztin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen à 200 Euro zahlen.

15.07.2021

Von Jonas Bleeser

Am Ende des Prozesses kam es für die Angeklagte strafrechtlich noch dicker, als von ihr und ihrer Verteidigung erwartet – obwohl sie ihren Fall durch hartnäckiges Melden bei der Universität Tübingen erst selbst ins Rollen gebracht hatte. Sie hatte sich vor Gericht gegen einen Strafbefehl des Amtsgerichts von 70 Tagessätzen je 200 Euro gewehrt. Der Vorwurf: Sie hatte ihren Doktorvater für die Betr...

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