Bagatellschäden

Wohnen: Das bedeutet die Kleinreparaturklausel für Mieter

Die Reparaturkosten dürfen 120 Euro oder acht Prozent der Jahresmiete nicht übersteigen.

27.11.2021

Von dpa-tmn

Berlin. Tropft der Wasserhahn in der Mietwohnung, ist der Vermieter zur Reparatur verpflichtet. Zumindest grundsätzlich. Doch wenn im Mietvertrag eine so genannte Kleinreparaturklausel wirksam vereinbart wurde, muss der Mieter die Kosten für diese Art von Bagatellschäden selbst übernehmen. Aber wo liegt die Grenze?

Bei der Reparatur müsse es sich tatsächlich um eine Kleinigkeit handeln, betont Jutta Hartmann vom Deutschen Mieterbund. Dabei müssen zwei Grenzen beachtet werden: Zum einen dürfen die Kosten für die Instandsetzung des Mangels einen Betrag von maximal 100 bis 120 Euro nicht übersteigen. Höhere Obergrenzen sind unwirksam. Zum anderen darf die Summe der Kosten aller Kleinreparaturen nicht mehr als sechs bis acht Prozent der Jahresbruttokaltmiete betragen. Die Klausel ist unwirksam, wenn die Voraussetzungen nicht eingehalten werden.

Alle Reparaturen, die über der im Mietvertrag wirksam gesetzten Grenze von zum Beispiel 100 Euro liegen, sind keine Bagatellen. Überschreitet der Gesamtbetrag für die Instandsetzung inklusive Mehrwertsteuer diese Grenze, dürfen die Kosten nicht mehr auf den Mieter abgewälzt werden – auch nicht anteilig. Dabei gilt die Klausel nur für die Bestandteile der Wohnung, die durch die häufige Nutzung durch den Mieter einer schnelleren Abnutzung unterliegen. dpa

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Erstellt:
27.11.2021, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 36sec
zuletzt aktualisiert: 27.11.2021, 06:00 Uhr

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