Warum Falschparken richtig teuer werden kann

Darum wird auf manchen städtischen Parkflächen in Tübingen sofort abgeschleppt

Auf manchen städtischen Flächen wird es für Falschparker richtig teuer: Statt eines Knöllchens droht dort sofort der Abschleppwagen – auch sonntags.

01.08.2018

Von job

Kaum zu übersehen: Hier werden Falschparker abgeschleppt. Aber muss das auch an einem Sonntag sein? Die Stadt sagt: Ja. Bild: Metz

Kaum zu übersehen: Hier werden Falschparker abgeschleppt. Aber muss das auch an einem Sonntag sein? Die Stadt sagt: Ja. Bild: Metz

Am letzten Juliwochenende lockten Sommerinsel und verkaufsoffener Sonntag Tausende in die Stadt. Viele kamen mit dem Auto. Die Parkplätze sind knapp, weil das zentrale städtische Parkhaus am Stadtgraben saniert wird. Zwar gibt es beispielsweise am Gerichtsgebäude in der Doblerstraße Ausweichplätze, aber die reichen an so einem Wochenende schlicht nicht aus. Manche der Besucher erlagen der Versuchung, ihren Wagen am ehemaligen Milchwerk in der Rappstraße abzustellen – obwohl ein Schild der Stadtverwaltung warnt, dass Falschparker abgeschleppt werden.

Auch an Sonntagen wird abgeschleppt

Aber an einem verkaufsoffenen Sonntag? Wenn Tübingen gezielt Besucher aus dem Umland anzieht, dann werden die Ordnungshüter doch ein, zwei Augen zudrücken, oder? Diese Risikoabschätzung ging für mehrere Autobesitzer daneben: Ihre Wagen wurden am Sonntag auf den Milchwerk-Parkplätzen abgeschleppt. Das kostet sie nun mehrere Hundert Euro.

Eigentlich ist der Ordnungsdienst auch mal kulant

Ralph Karau leitet den Tübinger Vollzugsdienst. Seine Mitarbeiter seien an solchen Wochenenden, bei denen die Stadt wegen Veranstaltungen besonders gut besucht ist, durchaus zurückhaltend mit dem Abschleppen von Falschparkern: „Wir machen das nur, wenn es zu Verkehrsbehinderungen kommt, oder ein Auto in einer Feuerwehrzufahrt steht.“ Wer falsch parkt oder ohne gültigen Parkschein erwischt wird, kassiert auf den von der Stadt bewirtschafteten öffentlichen Parkflächen ein Knöllchen.

Es waren also keine städtischen Ordnungsamtsmitarbeiter, die am Sonntag den Abschleppdienst einschalteten. Der rief sich quasi selbst – und darf das rechtlich auch. Denn die Parkplätze am ehemaligen Milchwerk gehören zwar der Stadt, sie sind aber gar keine öffentlichen Parkplätze. Die Verwaltung hat sie fest vermietet, so wie etwa 600 weitere Stellflächen im ganzen Stadtgebiet.

Auf an Privatleute vermieteten Plätzen gelten andere Regeln

Und damit die Mieter auch bekommen, wofür sie bezahlen, nämlich einen garantierten Stellplatz, gelten dort andere Regeln: „In Gegenden mit großem Parkdruck oder wenn sich Mieter regelmäßig beschweren, wird dann abgeschleppt“, erklärt Peter Ruckdeschel von der Fachabteilung Gebäudebetrieb. Das betreffe nahezu den gesamten Innenstadtbereich. An den vermieteten Flächen werde das auch immer so ausgeschildert: „Die Abschleppdrohung steht explizit dran.“

Die Überwachung der besonders häufig zugeparkten vermieteten Parkplätze hat die Stadtverwaltung an private Abschleppunternehmen delegiert. Die schauen dann eigenständig – wie am vergangenen Sonntag – an vertraglich definierten Überwachungszeiten dort vorbei und entfernen Fremdparker. Die Stadt bezahlt sie nicht dafür, das müssen die erwischten Autofahrer übernehmen. „Wenn keiner falsch parkt, machen die kein Geschäft mehr.“ Anders, als von manchen vermutet, erhalte die Stadtkasse auch keine Provision pro abgeschlepptem Fahrzeug.

Zum Dossier: Parken in Tübingen

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Erstellt:
01.08.2018, 22:30 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 17sec
zuletzt aktualisiert: 01.08.2018, 22:30 Uhr

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