Lernmittelfreiheit

Wo Bildung doch etwas kostet

Eltern von Schulkindern kennen das Problem: Übers Jahr verteilt kommen trotz „Lernmittelfreiheit“ einige Kosten für die Bildung zusammen. Manches ist eine rechtliche Grauzone.

28.12.2017

Von Gabi Schweizer

Unterricht darf nichts kosten – jedenfalls nicht an öffentlichen Schulen, Fachschulen mal ausgenommen. So ist es im Gesetz verankert. In der Praxis ist der Schulbesuch freilich nicht kostenlos. Dass Eltern Hefte, Stifte und Schulranzen selbst bezahlen müssen, ebenso den Ausflug und das Schullandheim, ist übers Gesetz gedeckt, wenn auch nicht immer unproblematisch. Vielerorts gibt es deshalb Förde...

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