Tübingen/Venedig

Die Witwe von Joachim Vogel soll bezahlen

Die Witwe des verunglückten Tübinger Juraprofessors Joachim Vogel bekommt keine Entschädigung für das Unglück vom 17. August 2013. Sie soll zahlen.

07.12.2018

Von uja

Symbolbild: liveostockimages - Fotolia

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Das entschied am Mittwoch ein Zivilgericht in Venedig. Statt einer Entschädigung soll sie die Anwaltsgebühren der Gegenseite übernehmen: insgesamt 229.000 Euro.

Wie damals berichtet hatte Joachim Vogel mit seiner Familie eine Gondelfahrt gebucht. Als die Gondel mit einem Wassertaxi zusammenstieß, fiel Vogel ins Wasser und wurde an die Pier gedrückt. Er starb, als er seine dreijährige Tochter schützen wollte.

Wie die italienische Zeitung „Corriere del Veneto“ berichtete, hatte Vogels Witwe, selbst Juristin, den Besitzer und Fahrer der Gondel sowie seine Versicherungen auf Schadenersatz in Höhe von sechs Millionen Euro verklagt. Da der Unternehmer von der Schuld an dem Vorfall freigesprochen worden war, soll die Witwe jetzt die Verteidigungskosten für ihn und die beteiligten Versicherungen übernehmen. Der „Corriere“ nannte das Urteil eine „Verhöhnung“ der Opfer. Laut der „Stuttgarter Zeitung“ will Vogels Anwalt Lorenzo Picotti das „skandalöse Urteil auf jeden Fall anfechten“. Gundula Schäfer-Vogel war am Donnerstag nicht zu erreichen.