Rottenburg

Wird sich was ändern?

Eine Pedelec-Fahrerin wurde kürzlich von einem Bus auf der schmalen Straße zwischen Weilheim und Kilchberg überrollt (siehe auch vierte Lokalseite).

24.12.2020

Von Andreas Kroll, Rottenburg

Auf dieser Straße gilt 30 km/h; Verbot über 6 Tonnen, Linienverkehr frei. Die Radfahrerin wurde nicht vom Bus überholt (wie in Leserbriefen zu lesen), es kam zur Begegnung. Leider regelt die StVO die Begegnung nicht. Das OLG Hamm (AZ: 6 U 163/96) urteilte bei 30 km/h in der Begegnung mit Fahrradfahrern gilt ein Mindestabstand von 1,0 Meter. Straßenbreite an der Unfallstelle: ca. 3,95 Meter. Ein Bus unterschreitet in der Begegnung diesen Mindestabstand (2,5 Meter Busbreite + 1,0 Meter Sicherheitsabstand + 0,8 Meter Spurbreite Fahrrad = 4,3 Meter erforderliche Straßenbreite).

Das Überholen von Radfahrern durch KFZ ist auf dieser Verbindungsstraße zwischen Weilheim und Kilchberg üblich. Der Gelenk-Busfahrer wartete bei mir mit dem Überholen nicht bis zur Ausweichbucht, beim Einscheren berührte das Bushinterteil meinen Fahrradlenker, ich musste in den Grünstreifen ausweichen. Den Busfahrer an der nächsten Haltestelle zur Rede gestellt: mildes Lächeln, Touchieren nicht bemerkt, Weiterfahrt.

Mit der Novelle der StVO gilt seit 05/2020 für KFZ außerorts ein Mindestabstand von 2,0 Meter für das Überholen von Fahrradfahrern. Diese Verbindungsstraße hat eine Breite von ca. 4,0 Metern, somit gilt dort ein Überholverbot für KFZ außerhalb der Ausweichstellen. Für einen überholenden Bus müsste die Straße mindestens 5,3 Meter breit sein, auch für andere KFZ ist es dort zum Überholen zu eng, das KFZ müsste unter 1,2 Meter breit sein.

Wieder ein Verkehrstoter der traurig macht. Mein Beileid den Hinterbliebenen der getöteten Frau. Wird sich was ändern?

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Erstellt:
24.12.2020, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 45sec
zuletzt aktualisiert: 24.12.2020, 01:00 Uhr

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