Wieviel Welterbe ist Tübingen?

Auf der Schwäbischen Alb will man den Ruhm nicht mit dem Tübinger Museum teilen

Ist die Tübinger Eiszeitkunst am falschen Ort? Auf der Schwäbischen Alb will man den Ruhm nicht mit dem hiesigen Museum teilen.

19.07.2018

Von Ulla Steuernagel

Die lieblose Präsentation der Eiszeitkunst in früheren Jahren ist längst einer würdevollen Inszenierung in einem Extraraum gewichen. Archivbild: Metz

Die lieblose Präsentation der Eiszeitkunst in früheren Jahren ist längst einer würdevollen Inszenierung in einem Extraraum gewichen. Archivbild: Metz

Vor einem Jahr ist die Eiszeitkunst der Schwäbischen Alb-Höhlen in die Unesco-Welterbeliste aufgenommen worden. Dazu gehören sechs Höhlen mitsamt der darin gefundenen Hinterlassenschaften aus der Frühzeit des modernen Menschen, wie etwa Werkzeuge, Musikinstrumente sowie Tier- und Menschenfiguren. Die sensationellen Fundstücke aus der Vogelherdhöhle sind im Museum Schloss Hohentübingen ausgestellt, in einem eigenen Raum von geradezu sakraler Wucht. Vor sechs Jahren wurden die Tübinger Schaustücke hier neu und großzügig inszeniert.

Mit seinen 16 Artefakten ist das Tübinger Schloss damit Schauplatz der größten Sammlung der bis zu 40.000 Jahre alten Eiszeitkunst. Doch von ihrem Fundort aus betrachtet sind diese Kunststücke schwer auffindbar. Zwischen den Alb-Höhlen, dem Museum Blaubeuren, dem Ulmer Museum und dem Freilichtmuseum Archäopark Niederstotzingen sind die Bande dagegen sehr viel enger geknüpft, die Pfade weit besser ausgeschildert. Wenn auch mit drei verschiedenen Logos. Denn neben dem Unesco-Welterbe-Logo – einem stilisierten Tempel, der aus den Buchstaben Unesco gebildet wird – gibt es ein nationales Logo und darüber hinaus noch ein regionales „Weltkultursprung“-Zeichen, das die „Höhlen und die Eiszeitkunst Schwäbische Alb“ unter einen geschwungenen Bogen stellt.

Das Vogelherdpferdchen, 1931 gefunden, ist im Tübinger Schloss ausgestellt. Bild: MUT

Das Vogelherdpferdchen, 1931 gefunden, ist im Tübinger Schloss ausgestellt. Bild: MUT

Die Menge der verwendeten Logos bedeutet nicht, dass sie dementsprechend breit gestreut wären. „Die Arbeitsgemeinschaft Weltkultursprung möchte darauf achten, dass dieses nationale Welterbe-Logo in klar auf die Akteure in der Welterberegion begrenztem Umfang verwendet werden darf“, so heißt es auf TAGBLATT-Nachfrage in einer Mail des Landratsamtes Alb-Donau-Kreis, das für die Höhlen zuständig ist. Zur „Welterberegion“ gehört weder Tübingen noch Stuttgart.

Verwendet werden dürften die Logos außer bei den Höhlen noch bei den Präsentationsstätten Blaubeuren, dem Ulmer Museum und dem Niederstotzinger Archäopark. Tübingen und Stuttgart – Fehlanzeige! Für Heiner Scheffold, Landrat des Alb-Donau-Kreises ist der Fall klar. 2014 habe sich die Arbeitsgemeinschaft „Weltkultursprung“ gegründet, um den Unesco-Antrag vorzubereiten. Das Museum Tübingen (MUT) sei ebenfalls angefragt worden „und hat sich bewusst gegen eine Teilnahme an der AG entschieden“. Ulm dagegen, so lobt Scheffold, sei „von Anfang an mit dabei“ gewesen und kann sich nun als Schaustätte eines einzigen der Artefakte, eines Löwenmenschen, unter die Welterben einreihen.

Auch der Löwe mit dem angesetztem Kopffragment aus Nachgrabungen ist im Tübinger Museum. Bild: MUT

Auch der Löwe mit dem angesetztem Kopffragment aus Nachgrabungen ist im Tübinger Museum. Bild: MUT

Eine bessere Vernetzung der verschiedenen Welterbe-Austragungsorte wünscht sich auch Scheffold. Jedoch: „Die Schritte müssen jetzt erst einmal gegangen werden.“ Auch Tübingen müsse einen gemeinschaftsstiftenden Beitrag leisten, findet man im Alb-Donau-Landratsamt: Im Unimuseum fehlten „deutliche Hinweise bei den dort ausgestellten Originalfunden auf die konkreten Fundorte im Ach- und Lonetal“, moniert der Pressesprecher. Dabei weist Tübingen mit Fotos und Texten deutlich sichtbar auf die Vogelherd-Höhle und die Ausgrabungen der Tübinger Forscher hin.

Unimuseumsleiter Prof. Ernst Seidl kontert den Vorwurf von Landrat Scheffold: Die Anfrage zur Mitarbeit im Jahr 2014 habe sich allein auf die Vorbereitung einer nicht ganz billigen Ausstellung in Brüssel bezogen. Seidl wundert sich: „Die Entscheidung, in dieser speziellen Arbeitsgruppe nicht dabei zu sein, kann doch nicht die Konsequenz begründen, dass plötzlich das Unesco-Kulturerbe uminterpretiert wird.“ Ihm will nicht einleuchten, dass die Auszeichnung der Höhlen und Eiszeitkunst zwar die Präsentationsstätten im schwäbischen Umkreis der Höhlen umfassen soll, aber Tübingen und Stuttgart ausgrenzt.

Das Mammut als Torso, ebenfalls ein Tübinger Museumsstück. Bild: MUT

Das Mammut als Torso, ebenfalls ein Tübinger Museumsstück. Bild: MUT

Für Scheffold hingegen ist Tübingen nur ein beliebiger Eiszeit-Player unter vielen: „Wir haben so viele Anfragen“, sagt er, „das Landesdenkmalamt hat uns empfohlen, sehr restriktiv mit dem Logo umzugehen.“ Und dann sagt er es noch einmal in aller Deutlichkeit: „Tübingen ist nicht Welterbe!“

Auch Stuttgart ist es für ihn nicht. Dort sagt Prof. Cornelia Ewigleben: „Wir als Landesmuseum waren nicht in die Gespräche eingebunden.“ Das Marketing so findet die Museumsdirektorin, sollte „alle Orte, die das Weltkulturerbe in der Region präsentieren, miteinbeziehen“. Das sei dann doch für alle eine „Win-Win-Situation“. Dem Landesmuseum wurde nun ein Gesprächstermin Ende August offeriert. Tübingen ist bislang nicht dazu eingeladen. Seidl hält mit seiner Kritik angesichts der Logo- und Welterbe-Schatzhüter nicht hinterm Berg: „Ich finde das alles unterirdisch provinziell und dumm.“

Beweglich, unbeweglich?

Nur Immobilien und keine mobilen Werte würden von der Unesco ins Weltkulturerbe aufgenommen. Dieses Argument wird gegen die beweglichen Schätze angeführt, die jenseits von Ach- und Lonetal in den Museen gezeigt werden.

Urgeschichtler Prof. Nicholas Conard leitete nicht nur die wichtigen Ausgrabungen auf der Schwäbischen Alb, er ist zudem wissenschaftlicher Leiter des Blaubeurener Museums und wissenschaftlicher Berater der Unesco im Bereich Prähistorie und menschliche Evolution. Seine klare Antwort auf die Frage, worauf sich die Welterbe-Auszeichnung bezieht: „Die Höhlen allein können nicht Weltkulturerbe sein, sie sind es nur über die Funde.“ In anderen Ländern habe man längst erkannt, dass sich „outstanding universal value“ (OUV) nicht nur auf Orte, sondern ebenso auf bewegliches Erbe bezieht. In Deutschland halte sich diese einseitige OUV-Lesart hartnäckig, weil die nationale Unesco-Liste vor allem Kirchen, Schlösser und Baudenkmäler enthalte. Mit der Auszeichnung der Höhlen und der Eiszeitkunst seien nun endlich die „bislang sehr schlecht vertretene Urgeschichte“ und auch mobile Gegenstände als OUV anerkannt worden.

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Erstellt:
19.07.2018, 20:00 Uhr
Lesedauer: ca. 3min 30sec
zuletzt aktualisiert: 19.07.2018, 20:00 Uhr

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