Wenn es auf der Schwäbischen Alb zu bunt wird

Wie in Hayingen aus dem farbenfrohen Anstrich einer Fassade eine Affäre geworden ist

Ein Haus in Knallorange sorgt im Städtchen Hayingen für viel Aufregung. Jetzt wird eine Gestaltungssatzung erarbeitet.

04.02.2017

Von THOMAS DE MARCO

Hayingen. Nein, eine Provokation habe er nie vorgehabt, als er vor einem Vierteljahr sein Haus neu gestrichen hat, sagt Georg Bayer. „Mir gefällt die Farbe einfach.“ Doch aus dem farbenfrohen Anstrich ist mittlerweile eine Affäre geworden, die sogar das Landratsamt in Reutlingen beschäftigt. Begonnen hat alles Mitte September damit, dass der 55-Jährige, der in Hayingen mit Motorrad-Ersatzteilen handelt, wegen Schäden am Putz seines Hauses den Sockel gestrichen hat. In kräftigem Gelb, wie er es mit seinen beiden 12- und 13-jährigen Kindern ausgemacht hat. „Wir haben es gern fröhlich“, sagt Bayer.

Der Hayinger Gemeindeverwaltung fehlt dafür freilich der Humor: Eine Mitarbeiterin der Stadt sei bei ihm aufgetaucht und habe ihn auf die Farbe angesprochen. Daraus sei ein kurzes Streitgespräch geworden, danach wieder Ruhe eingekehrt. Im Oktober hat Bayer dann den Rest des Hauses gestrichen – und wählte dafür ein knalliges Orange. Daraufhin bat Hayingens Bürgermeister Kevin Dorner zum Termin. „Ich habe mit ihm gesprochen, ob er die Bemalung nicht zurücknehmen kann und ihm klar gemacht, dass wir es begrüßen würde, wenn das Haus anders gestrichen werde“, sagt der Bürgermeister der 2200 Einwohner zählenden Stadt. Dorner äußert sich nur sehr zurückhaltend und ist bemüht, „kein Öl ins Feuer zu gießen“.

Ja, der Bürgermeister habe ihn freundlich umstimmen wollen, erinnert sich Bayer an diese Unterredung. „Aber ich sagte ihm, dass ich darauf keine Lust habe.“ Weil der Besitzer des farbenfrohen Hauses damit drohte, die Sache notfalls gerichtlich klären zu lassen, habe er den Verwaltungsweg beschritten, sagt der Hayinger Schultes: Das Rathaus erstattete Anzeige beim Landratsamt in Reutlingen.

Am 31. Oktober ging ein Schreiben vom Bauamt des Landkreises bei Bayer in der Kirchstraße 13 ein. „Der grellorangene Farbanstrich mit gelbem Sockel und mehrfarbiger unterschiedlich verlaufender Bänderung der Fenster verstößt gegen das bauordnungsrechtliche Verunstaltungsverbot“, heißt es darin. Es entstehe gar der Eindruck, das Gebäude sei schief. Eine bauliche Anlage verunstalte ihre Umgebung, wenn der Gegensatz zwischen ihr und der Umgebung vom so genannten Durchschnittsbetrachter als belastend oder als störender Fremdkörper empfunden werde, teilt das Bauamt mit.

„Mein Haus meine Farbe“: Auf der Alb macht derzeit ein Gebäude Furore. Georg Bayer hat es in Hayingen bunt bemalt. Foto: Horst Haas

„Mein Haus meine Farbe“: Auf der Alb macht derzeit ein Gebäude Furore. Georg Bayer hat es in Hayingen bunt bemalt. Foto: Horst Haas

Kein einziger Nachbar habe sich bisher bei ihm beschwert, sagt Hausbesitzer Bayer dazu. „Im Gegenteil, 80 bis 90 Prozent der Leute, die vorbeilaufen, finden das gut.“ Deshalb hat er über einen Anwalt Einspruch gegen das Schreiben vom Landratsamt eingelegt. Mit guten Chancen. Denn „Verunstaltung“ sei ein dehnbarer Rechtsbegriff, sagt Gerhard Mauch, beim baden-württembergischen Städtetag Dezernent für Bau- und Ordnungsrecht. Deshalb hätten Hauseigentümer bei der Fassadengestaltung einen großen Spielraum – zumal, wenn es keine Altstadtsatzung gebe.

Nur wenn etwa nackte Frauen oder Naziparolen auf die Fassade gestrichen würden oder die Wirkung eines denkmalgeschützten Fachwerkhauses von einem knallbunten Gebäude beeinträchtigt würde, käme eine Einschränkung des Eigentümerrechts in Frage, erklärt Mauch. Ansonsten sei Kunst nicht bewertbar – das Hayinger Haus jedenfalls mache auf ihn keinen provokanten Eindruck. So ein Disput wie hier auf der Alb komme immer mal wieder vor. Einigen sich beide Seiten nicht, lande die Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht.

Das bunte Haus in Hayingen beschäftigt mittlerweile den ganzen Ort. So hat der dort wohnende Kunsthistoriker Christoph Ulmer zu einem Vortrag über Stadtentwicklung eingeladen – gekommen sind rund 80 Interessierte. „Es ist gut, was Bayer losgetreten hat“, sagt Ulmer. Schließlich gehe es um eine ganz aktuelle gesellschaftliche Frage: „Manche sagen, jeder soll machen können, was er will – andere meinen, dass ein einheitliches Stadtbild gewahrt werden muss.“

Die häusliche Farbenpracht hat nun weitreichende Konsequenzen: Die Stadt Hayingen arbeitet eine Gestaltungssatzung für den Ort aus, die demnächst den Gemeinderat beschäftigt. „Sie soll für die Zukunft Eckpunkte festlegen wie Farbspektrum oder Ausrichtung der Giebel, aber nicht einengen“, sagt Bürgermeister Dorner. Was Georg Bayer davon hält, auch wenn ihn die neuen Regeln rückwirkend gar nicht betreffen, das steht schon jetzt auf einem Transparent vor dem bunten Gebäude: „Nein zur Gestaltungssatzung. Mein Haus – Meine Farbe!!“ Für den 22. Februar hat sich das Kreis-Bauamt zum Ortstermin angekündigt.