Umweg über Liechtenstein nach Lichtenstein

Wie ein Brief in den Kreis Reutlingen auf Auslandsreise ging und nun Gerichte beschäftigt

Die Post hat seinen Reisepass mit einem Visum für Thailand statt nach Lichtenstein-Unterhausen ins Fürstentum Liechtenstein geschickt – nun verlangt Klaus Brandt Schadenersatz. Und erweist sich als überaus hartnäckig.

12.08.2016

Von THOMAS DE MARCO

Klaus Brandt aus Lichtenstein-Unterhausen hatte große Probleme mit seinem Reisepass. Foto: Horst Haas

Klaus Brandt aus Lichtenstein-Unterhausen hatte große Probleme mit seinem Reisepass. Foto: Horst Haas

Unterhausen/Bonn. Klaus Brandt, 71 Jahre, kennt sich in Südostasien bestens aus: Auf Anraten seines früheren Chefs ist er 1999 das erste Mal nach Thailand gereist, seither besucht er das Land jedes Jahr. Nach seiner Pensionierung 2006 verbringt er mit seiner aus Thailand stammenden Frau regelmäßig die Wintermonate in Pattaya. Doch als er im Oktober 2014 wieder dorthin fliegen wollte, ging einiges schief. Schuld daran ist die Deutsche Post, die auf dem frankierten Rückumschlag ein „E“ zu viel sah und diesen im Fürstentum statt im Echaztal zustellte.

Im Brief war Brandts Reisepass mit Visum für Myanmar. Für den Ausweis wollte er auch noch das Ein-Jahres-Visum für Thailand beantragen. Weil der Verbleib seines Dokuments damals aber erst noch per Nachforschungsantrag von der Post geklärt werden musste, besorgte sich Brandt bei der Lichtensteiner Gemeindeverwaltung einen Express-Ersatzpass für 91 Euro. Der traf gerade noch rechtzeitig morgens ein – am Tag, für den das Ehepaar den Thailand-Flug gebucht hatte. „So konnten wir wenigstens fliegen“, erklärt der 71-Jährige.

Weil aber das Ein-Jahres-Visum im neuen Pass fehlte, bekam Brandt nur ein Touristenvisum für Thailand. Dieses Visum musste er während seines Aufenthalts zweimal erneuern lassen, indem er einmal nach Myanmar und einmal nach Singapur aus- und wieder einreiste. Gekostet habe ihn dieser ganze Umstand mehr als 1000 Euro, 740 davon kann er nachweisen.

Und diese Summe klagte der Versicherungsjurist nun bei der Post ein. Vor kurzem hat ihm das Bonner Amtsgericht in erster Instanz zwar prinzipiell Recht gegeben, aber die Post nur auf Zahlung von 25 Euro verurteilt – wegen eines „entschuldbaren Augenblicksversagens“.

Damit ist der gebürtige Lübecker, der für die Zurich-Versicherung als Haftpflicht-Regulierungsbeauftragter gearbeitet hatte, gar nicht einverstanden: „Die Post hat drei kapitale Böcke geschossen: Auf meinem Rückumschlag ist eine fünfstellige Postleitzahl, in der Schweiz und in Liechtenstein gibt es nur vierstellige. Das Auslandskennzeichen wie ,FL? für Liechtenstein fehlt, außerdem ist der Brief nur für den Transport innerhalb Deutschlands frankiert.“

Deshalb geht Brandt in Berufung vors Bonner Landgericht – erleichtert habe ihm diesen Schritt, dass seine Rechtsschutzversicherung auch dafür aufkomme, sagt der Versicherungsjurist. Dabei erfährt er nun auch einiges über seine eigene Branche. Denn die Versicherung, für die Brandt über 30 Jahre gearbeitet hatte und bei der er seine Rechtsschutzversicherung laufen hat, meldete sich bei ihm: Sein Vertrag müsse „saniert“ werden – sprich: Die Versicherung wolle den alten kündigen und einen neuen anbieten mit einem Vielfachen an Versicherungs-Prämie plus Selbstbeteiligung, sagt Brandt empört.

Vor allem aber richtet sich der Ärger des 71-jährigen Lichtensteiners gegen die Deutsche Post. „Ich habe denen von Anfang an gesagt, dass ich unter allen Umständen kompromissbereit bin und mich auch mit 400 Euro zufrieden geben würde“, sagt Klaus Brandt. Wann das Bonner Landgericht als Berufungsinstanz entscheidet, ist unklar. Der Brief, der den Umweg über das Fürstentum Liechtenstein genommen hat, ist 2014 im Übrigen doch noch in Lichtenstein-Unterhausen angekommen. Allerdings mit 30 Tagen Verspätung – da war Brandt längst in Thailand.