Zahnlos und abgelaufen

Wichtige Information für alle Nutzer von Internetmarken

Briefmarken waren mal so was wie Geld. Sie sahen sehr bedeutend aus, mit König oder Präsident vorne und Gummi hinten, wurden von der deutschen Bundesdruckerei gedruckt und galten als „amtliche Wertzeichen“.

10.09.2019

Von Ulrich Janßen

Porto online drucken. Bild: Screenshot deutschepost.de

Porto online drucken. Bild: Screenshot deutschepost.de

Sie hatten Zähne und waren unbegrenzt gültig. Man konnte mit ihnen nicht nur Briefe frankieren, sondern auch alte Micky-Maus-Hefte kaufen, gebrauchte Bravo-Poster oder andere nützliche Dinge, die so wenig kosteten, dass sich eine Überweisung nicht lohnte.

Als die Post im Jahr 1995 privatisiert wurde, hatte das für die kleine Briefmarke große Folgen. Aus dem „amtlichen Wertzeichen“ wurde ein „kleines Inhaberpapier“, was unter anderem bedeutete, dass Briefmarkenfälscher seither nicht mehr wie Geldfälscher bestraft werden, sondern bloß noch wie Urkundenfälscher. Seit 2008 kann man Briefmarken sogar über das Internet kaufen und daheim ausdrucken, ohne Bundesdruckerei. Die Briefmarke bekam QR-Code, Adresse und Wunschmotiv (Auto, Baum, Sonnenblume), sie wurde zahnlos und ziemlich hässlich.

Trotzdem nutze ich Internetmarken. Es ist einfach zu bequem. Man muss nicht in die Stadt und bekommt exakt den gewünschten Portowert. Was ich beim Kauf der Marken allerdings nie gemacht habe: Die AGB gelesen.

Entsprechend überrascht war ich, als jetzt ein Brief von der Post zurückkam mit einem gelben Aufkleber drauf: „Sie erhalten diese Sendung zurück, da die Gültigkeit der zur Frankierung der Sendung verwendeten Internetmarke abgelaufen ist.“ Abgelaufen?

Tatsächlich hatte ich eine Internetmarke verwendet, die ich schon im Dezember 2014 gekauft und ausgedruckt hatte. Genau sechs Monate vorher hatte die Post eine „Gültigkeitsbegrenzung für Internetmarken“ eingeführt, wovon ich leider nichts mitbekommen hatte. Seither gelten Internetmarken nur drei Jahre, danach kann man sie wegwerfen. Virtuell und materiell.

Zu meiner Überraschung hatte auch der Pressesprecher der Post, den ich anrief, von der Gültigkeitsbegrenzung noch nichts mitbekommen. Aber er informierte sich sofort und teilte mir dann mit, dass die Begrenzung notwendig gewesen sei, „da es für die Deutsche Post sehr kostenintensiv wäre, individuelle Informationen zu allen jemals erzeugten Internetmarken in der Produktion (in allen Sortiermaschinen in allen 82 Briefzentren) vorzuhalten“. Die Maschinen müssten in großer Geschwindigkeit die Codes auf den Marken mit den eingespeisten Daten aus dem Verkauf vergleichen. Werden sie mit Daten aus mehr als drei Jahren gefüttert, arbeiten die Maschinen nicht mehr schnell genug. Die Daten müssten schließlich „innerhalb von Bruchteilen von Sekunden“ verfügbar sein.

Die allermeisten Postkunden hätten damit auch gar kein Problem, erlaubte sich der Pressesprecher noch einen kleinen freundschaftlichen Seitenhieb in meine Richtung. Kunden wie ich, die AGB im Internet nicht sorgfältig lesen und alte Marken verwenden, gibt es offenbar nicht sehr viele.

Umso erstaunlicher, dass die Datensätze dieser wenigen Trottel die Maschinen derart ausbremsen. Kann das sein? Egal. Ich bin kein Informatiker und freue mich lieber darüber, dass die Post in Deutschland bei der Zustellung von Briefen jetzt schon um „Bruchteile von Sekunden“ kämpft. Hätten Sie das gedacht? Womöglich kommt bald wieder jeder Brief am nächsten Tag an.

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Erstellt:
10.09.2019, 22:00 Uhr
Lesedauer: ca. 2min 24sec
zuletzt aktualisiert: 10.09.2019, 22:00 Uhr

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