Urteil zu Pyros im Stadion

Wer zündelt, muss zahlen

Der Stadionbesucher, der im betrunkenen Zustand mit Knallkörpern auf andere Fußballanhänger zielte, muss Schadenersatz zahlen – und das ist gut so. Wer bewusst oder unbewusst die gemeingültigen Regeln des respektvollen Miteinanders bricht, sich asozial verhält und dabei die Gesundheit anderer gefährdet, hat die Konsequenzen zu tragen.

10.11.2017

Von ARMIN GRASMUCK

Es gilt auf der Tribüne der Arena genauso wie im wahren Leben. Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist auch deshalb zu begrüßen, weil es die Welt des professionellen Sports, in der traditionell nach eigenen, oft schwer zu verstehenden Gesetzen gelebt und gehandelt wird, plötzlich nüchtern und greifbarer erscheinen lässt.

Selbst der törichtste Rabauke sollte spätestens jetzt erkennen: Das Stadion ist keine rechtsfreie Zone, in der nach eigenem Gutdünken gezündelt, geschlagen und verunglimpft werden kann. Und: Wer über die Stränge schlägt, wird konsequent zur Kasse gebeten. Der klare Blick auf die Kosten für den Einsatz von Sicherheitspersonal und Polizei, Feuerwehr und Krankenwagen, die schnell in den fünfstelligen Bereich gehen, sollte zudem abschreckend wirken.

Selbstverständlich stehen die Klubs und Verbände mehr denn je in der Pflicht zu prüfen, wem sie Einlass in ihre Spielstätten gewähren. Auf welchem Weg werden die Eintrittskarten vertrieben? Wer nimmt Platz auf der Tribüne? Und wie verhält er sich? Wer auf Krawall gebürstet ist, muss draußen bleiben.

Zum Artikel

Erstellt:
10.11.2017, 06:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 31sec
zuletzt aktualisiert: 10.11.2017, 06:00 Uhr

Artikel empfehlen

Artikel Aktionen

Sie möchten diesen Inhalt nutzen? Bitte beachten Sie unsere Hinweise zur Lizenzierung.

Push aufs Handy

Die wichtigsten Nachrichten direkt aufs Smartphone: Installieren Sie die Tagblatt-App für iOS oder für Android und erhalten Sie Push-Meldungen über die wichtigsten Ereignisse und interessantesten Themen aus der Region Tübingen.

Newsletter


In Ihrem Benutzerprofil können Sie Ihre abonnierten Newsletter verwalten. Dazu müssen Sie jedoch registriert und angemeldet sein. Für alle Tagblatt-Newsletter können Sie sich aber bei tagblatt.de/newsletter auch ohne Registrierung anmelden.
Das Tagblatt in den Sozialen Netzen
    
Faceboook      Instagram      Twitter      Facebook Sport