Tübingen

Wer entscheidet?

Ein „Übrigens“ über das SUV (Sport Utility Vehicle) in der Verkehrsdebatte verfasste Gernot Stegert („Besser mit weniger Polemikstärke (PS) ans Ziel“, 31. August). Dazu gab es einige Leserbriefe.

10.09.2019

Von Alexander Stock, Tübingen

Es bedarf keinerlei Begründung, wenn jemand ein (oder mehrere) Auto/s hat und es/sie benützt.

Wobei es völlig egal ist, ob es sich bei dem Auto um ein/en Kleinst-, Klein-, Mittelklasse-, Sportwagen, Cabriolet, Großraumlimousine, SUV, VAN, Caravan oder sonstwie gebautes Auto handelt. Wobei es auch egal ist, welchen Antrieb das jeweilige Auto hat. Immerhin zahlt ein/e Besitzer/in so eines Autos ja auch jede Menge Steuern und Abgaben – was man nicht von allen Verkehrsteilnehmern sagen kann!

Oder muss ich jetzt Anträge (Online! Wir gehen ja mit der Zeit!) abschicken, wenn ich mein Auto benützen will? An wen geht der Antrag? Wer entscheidet darüber? Mit welcher demokratisch legitimierten Autorität? Gibt es dazu eine ,Bürger-App‘? Und gibt es denn drakonische Strafen, die die Autofahrer/innen auf die Palme bringen, wenn sie ,unerlaubt‘ Auto fahren?

Auch beim Thema Auto gilt: Einzig und alleine das Grundgesetz und die daraus demokratisch abgeleitete Gesetzgebung sind in Deutschland für alle bindend und zwingend. Das ist der einzige allgemeingültige Wertemaßstab. Alle anderen Wertemaßstäbe – seien sie religiöser Herkunft oder ökologischer (wobei hierzulande kaum noch ein Unterschied dazwischen festzustellen ist!) oder kultureller – gelten ausschließlich nur für die Person, die so einen Wertemaßstab ,ihr Eigen‘ nennt. Daraus ergibt sich zwingend, dass niemand das Recht hat, Autofahrer/innen (öko)moralisch zu ,verurteilen‘, nur weil sie ihr Fahrzeug benutzen.

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Erstellt:
10.09.2019, 01:00 Uhr
Lesedauer: ca. 1min 42sec
zuletzt aktualisiert: 10.09.2019, 01:00 Uhr

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